Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0108/2Ausgegeben am 07.12.2011
Eing. Dat. 07.12.2011
Einschränkung und Beendigung des Einsatzes von Laubbläsern in Offenbach
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 07.12.2011 zu 2011-16/DS-I(A)0108
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. den Einsatz von motorbetriebenen, tragbaren Laubbläsern durch städtische
Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren
Auftragnehmer im Stadtgebiet ab sofort schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel,
diesen so schnell wie möglich ganz einzustellen. Binnen Jahresfrist ist im
Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen über die entsprechende Entwicklung zu
berichten.
2. nach Abschaffung der Laubbläser einzelne Geräte im Bestand zu belassen,
um bei „Gefahr im Verzug“ reagieren zu können und der geltenden
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
3. auf der städtischen Internetseite über die gemäß Immissions-Schutzgesetz
eingeschränkten Einsatzzeiten von Laubbläsern in Wohngebieten (nach
Baunutzungsverordnung) zu informieren und für den Verzicht auch im privaten
Bereich zu werben.
Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,
ob, wie und zu welchen Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH u. U. nötige Personalverstärkung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarktes realisiert werden kann.
Begründung:
Erfolgt mündlich.