Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0020Ausgegeben am 10.04.2012

Eing. Dat. 22.03.2012

 

 

 

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit – Änderung der Vergabepraxis der Stadt Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.03.2008, DS I (A) 284
dazu: Magistratsvorlage Nr. 097/12 vom 21.03.2012


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.03.2008 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Stadt Offenbach wird im Rahmen ihrer Vergabe- und Beschaffungs-
    aktivitäten die Voraussetzung schaffen, dass keine Produkte aus
    ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182
    angeschafft werden.

2. Bei der Ausschreibung von Produkten sind die Verdingungsunterlagen durch
    eine Bietererklärung zu ergänzen, wonach entweder eine unabhängige
    Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) vorzulegen
    oder zu erklären ist, dass die angebotenen Produkte ohne ausbeuterische
    Kinderarbeit hergestellt wurden.

3. Der Magistrat als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften wird
    aufgefordert, für die Umsetzung des Beschlusses in diesem Bereich Sorge
    zu tragen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Umsetzung
    jährlich zu informieren.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Regelungen zur Bekämpfung von Kinderarbeit wurden in den Vergaberichtlinien der Stadt Offenbach festgeschrieben. Auch im Jahr 2011 wurde sichergestellt, dass den besonderen Verdingungsunterlagen eine „Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen 182“ beigefügt war, ohne deren Vorliegen kein Angebot gewertet wurde.

 

Unabhängig davon wurden entsprechende Erklärungen durch die Fachämter von den beauftragten Firmen angefordert, wenn die Möglichkeit bestand, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit verarbeitet oder angeschafft werden könnten.

 

Die Schulbaumaßnahmen werden von der EEG im Auftrag der Stadt treuhänderisch abgewickelt. Somit gelten für diese Maßnahmen die Vergaberichtlinien der Stadt Offenbach und des Stadtkonzerns.

 

Die Stadtwerke Offenbach haben seit der Neufassung des Vergabehandbuchs im Oktober 2010 ebenfalls die zwingende Beachtung des Verbots der Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit festgeschrieben. In Kapitel 7 des Vergabehandbuchs wird darauf hingewiesen, dass bei der Leistungsbeschreibung zwingend auf die Beachtung des Verbots der Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit sowie auf die in Betracht kommenden Zertifikate hingewiesen wird. Diese Vorgaben sowie die Berücksichtigung anderer Aspekte, z.B. sozialer oder umweltbezogener Natur, soweit diese im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, wurden im vergangenen Jahr beachtet.

 

Das Klinikum Offenbach hatte zu diesem Thema die Verfahrensanweisung „Verbot von Kinderarbeit“ erstellt. Sie legt verbindlich fest, dass im Rahmen von Auftragsvergaben sichergestellt werden muss, dass keine Produkte, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, bezogen werden. Die getroffenen Regelungen gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Durchführung von Auftragsvergaben befasst sind. Von den einkaufenden Abteilungen wurde auch im Jahr 2011 die Bestätigung eingeholt, dass das Klinikum keine Produkte bezieht, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt worden sind.