Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2011
6. Bildung von Ausschüssen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 12.05.2011
2011-16/DS-I(A)0019
Änd. Antrag DIE LINKE. vom 26.05.2011
2011-16/DS-I(A)0019/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0019
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Für die Wahlzeit 2011 - 2016 werden gemäß § 62 Abs. 1 HGO folgende
Ausschüsse gebildet:
a) Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen
b) Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen
c) Sozialausschuss
d) Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften
2. Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern, die nach dem
Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO besetzt werden.
3. Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen wird für die gesamte
Wahlzeit als Wahlvorbereitungsausschuss und als Akteneinsichtsausschuss
eingesetzt.
Frau Stv.-Vorsteherin Nöller teilt nach erfolgter Beschlussfassung den Fraktionen in der Stv.-Versammlung mit, dass sie ihr bis spätestens 31.05.2011 ihre Mitglieder für die Ausschüsse schriftlich benennen mögen. Sie gibt die Sitzverteilung wie folgt bekannt:
CDU je 4 Sitze
SPD je 4 Sitze
B´90/Die Grünen je 3 Sitze
FDP je 1 Sitz
DIE LINKE. je 1 Sitz
Auf die Fraktionen der REP, FW und Piraten entfallen keine Ausschusssitze. Sie sind berechtigt, je einen Vertreter gem. § 62 Abs. 4 HGO zu entsenden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0019/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Ziffer 2 der Vorlage wird wie folgt geändert:
Die Ausschüsse bestehen wie seither aus 15 Mitgliedern, die nach dem Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO besetzt werden.
2011-16/DS-I(A)0019
Herr Stv. Eisenkolb (Piraten) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1., 2. und 3.
2011-16/DS-I(A)0019 Punkt 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Für die Wahlzeit 2011 - 2016 werden gemäß § 62 Abs. 1 HGO folgende
Ausschüsse gebildet:
a) Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen
b) Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen
c) Sozialausschuss
d) Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften
2011-16/DS-I(A)0019 Punkt 2.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
2. Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern, die nach dem
Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO besetzt werden.
2011-16/DS-I(A)0019 Punkt 3.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
3. Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen wird für die gesamte
Wahlzeit als Wahlvorbereitungsausschuss und als Akteneinsichtsausschuss
eingesetzt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 31.05.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung