Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0021Ausgegeben am 19.04.2012                                                                                                        Eing. Dat. 19.04.2012

 

 

 

"Radfahrer Frei" auf Offenbacher Busspuren
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.08.2011,
2011-16/DS-I(A)0051
dazu: Magistratsvorlage Nr. 106/12 vom 18.04.2012


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.08.2011 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Busspuren im Stadtgebiet sich für das Anbringen „Radfahrer Frei“  Zusatzschilder (StVO Zeichen 1022-10) eignen.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Im Offenbacher Stadtgebiet gibt es 22 Straßenabschnitte mit Busspuren. Nach eingehender Prüfung durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement sind 13 dieser Straßenabschnitte nicht geeignet für eine Freigabe für den Radverkehr. Neun Straßenabschnitte sind für eine solche Freigabe geeignet.

 

Nicht geeignet sind:

A.   Sechs Straßenabschnitte mit Busspuren bedürfen nicht der Freigabe, da eine parallele Radverkehrsführung in Form von Radwegen, Radfahr- oder Angebotsstreifen vorhanden ist. In diesen Fällen ist eine Freigabe nach der VwVStVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) zudem nicht zulässig.

 

B.   Drei Straßenabschnitte mit Busspuren werden von der Freigabe ausgeschlossen, da die Busspuren dort in Mittel- oder Linkslage auf der Fahrbahn liegen. Eine Freigabe ist in diesen Fällen nicht konform mit der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA  2010).

 

C.   Drei Straßenabschnitte mit Busspuren sind entsprechend der Stellungnahme der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO) aus Gründen des verkehrlichen Betriebsablaufs für eine Freigabe nicht geeignet. Es handelt sich um höher frequentierte Abschnitte mit engen Haltestellenbereichen, in denen sowohl der reibungslose Betrieb als auch die Sicherheit der Radfahrer im Falle einer Freigabe nicht gewährleistet wäre.

 

D.   Ein Straßenabschnitt mit Busspur führt direkt in einen nicht freigegebenen Abschnitt. Im Sinne einer einheitlichen und damit sicheren und verständlichen Regelung ist hier von einer Freigabe abzusehen.

 

Es verbleiben neun Streckenabschnitte mit Busspuren, die für eine Freigabe geeignet sind:

 

Bereits freigegeben sind hiervon folgende Streckenabschnitte:

1.  Mühlheimer Straße von Ulmenstraße bis Senefelder Allee

 

Mit geringem Aufwand (Markierungen, Beschilderung) können freigegeben werden:

2.  Sprendlinger Landstraße von Parkplatz Höhe Backstraße bis Odenwaldring

 

Mit hohem Aufwand (zusätzliche Signalgeber und neue Signalprogramme) können  

                                  freigegeben werden:

 

3.  Bieberer Straße von Langrafenring bis Rhönstraße

4.  Bieberer Straße von Unterer Grenzstraße bis Bahnführung Feldstr.

5.  Bieberer Straße von Siemensstraße bis Unterer Grenzstraße

6.  Kaiserstraße von Platz d. dt. Einheit bis Berliner Straße

7.  Kaiserstraße von Berliner Straße bis Mainstraße

8.  Waldstraße von Eberhard-von-Rochow-Straße bis Rowentastraße

9.  Waldstraße von Rowentastraße bis Spessartring

 

Es werden ergänzend folgende Anmerkungen gemacht:

Nach der VwVStVO muss im Falle einer Freigabe für den Radverkehr an allen Lichtsignalanlagen mit gesonderter Signalisierung des Linienverkehrs auch der Radverkehr eine gesonderte Signalisierung erhalten. Dies hätte im Fall einer Freigabe der in der Auflistung unter den Punkten 3. bis 9. genannten Abschnitte aufwändige und kostenintensive Änderungen an den Signalgebern und den Signalprogrammen der betroffenen Lichtsignalanlagen zur Folge. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte sowie die erforderlichen Investitionskosten wurden bisher nicht ermittelt. Hierfür müssen gesonderte Planungsaufträge (Verkehrszählungen, Leistungsfähigkeitsuntersuchungen etc.) vergeben werden.

Entsprechend der VwVStVO dürfen Busspuren nur im Einvernehmen mit den Verkehrsunternehmen für den Radverkehr freigegeben werden. Wie auch der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement angeforderten Stellungnahme zu entnehmen ist, halten die Offenbacher Verkehrsbetriebe (OVB) die Einschränkungen im Betriebsablauf für erheblich und sprechen sich grundsätzlich gegen die Freigabe der Offenbacher Busspuren für den Radverkehr aus.

Die o. g. Prüfergebnisse wurden am 30.11.2011 in der Verkehrskommission vorgestellt. In der anschließenden Diskussion sprachen sich die Mitglieder der Kommission für eine möglichst einheitliche Regelung für alle Busspuren in Offenbach aus. Die OVB bekräftigte ihre Bedenken bezüglich der Freigabe. Eine Empfehlung wurde nicht ausgesprochen.

Anlage:

Auflistung der Offenbacher Busspuren