Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0022Ausgegeben am 20.04.2012

Eing. Dat. 19.04.2012

 

 

 

 

Spielmöglichkeiten schaffen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011,
2011-16/DS-I(A)0076
dazu: Magistratsvorlage Nr. 107/12 (Dez. I, Amt 60) vom 18.04.2012


Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. außerhalb der Unterrichtszeiten die Öffnung aller als Spielflächen geeigneten
    Schulhöfe herbeizuführen;

2. zu prüfen und zu berichten, wie Haus- und Grundeigentümerinnen und
    –eigentümer dabei unterstützt werden können, geeignete Innenhöfe und
   Brachflächen als Spielflächen nutzbar zu machen.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1.

Amt 40 berichtet separat (Nachrichtlich: siehe 2011-16/DS-II(A)0023).

 

Zu 2.

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit im Rahmen verschiedener Städtebauförderungsprogramme in der südlichen Innenstadt sowie im Mathildenviertel kommunale Förderprogramme zur Freiraumgestaltung von privaten Innenhöfen eingerichtet, beworben und betrieben. Die Nachfrage war leider sehr gering, so dass die Programme längst wieder ausgesetzt wurden.

Beide Förderprogramme waren mit finanziellen Anreizen, die ihrerseits durch Städtebauförderungsmittel kofinanziert waren, hinterlegt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt der Stadt Offenbach derzeit nicht vorgehalten.

 

Ein gesamtstädtischer Ansatz zur Aktivierung von Brachen durch direkte Eigentümeransprache ist als 2. Stufe des kommunalen Brachflächenkatasters vorgesehen. Das Brachflächenkataster selbst befindet sich derzeit noch im Aufbau. Aufgrund personeller Engpässe und dringlicherer Prioritäten musste sein Aufbau wiederholt zurückgestellt werden.