Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2012
5. Schlosspark Rumpenheim - Sanierung Schlossinnenhof
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 390/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0119
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 07.12.2011, 2011-16/DS-I(A)0119/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0119
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Sanierung des Innenhofs des Schlosses Rumpenheim auf der Grundlage
der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit
dem Büro Wewel, Grünberg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften
Kostenberechnung in Höhe von 129.000,00 € wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, mit den drei Eigentümergemeinschaften des
Schlosses Rumpenheim Verträge über die anteilige Mitfinanzierung der
Maßnahme (50% Stadt; 50% Eigentümer, jedoch max. 64.500,00 €)
abzuschließen.
3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
58000.51010, V9050, „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen (13.01.01)“,
SK 61650003, Produkt 13.01.01 sowie bei dem Verwahrgeldkonto
99999.06023, „Schlosspark Rumpenheim, Eigentümeranteil“ wie folgt bereit
gestellt:
Haushaltsplan 2010: 50.000,00 €
Haushaltsplan 2011: 14.500,00 €
Beteiligung der
Eigentümer 50 %, max. 64.500,00 €
Gesamt: 129.000,00 €
4. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Co-Finanzierung
durch die drei Eigentümergemeinschaften sichergestellt ist.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0119/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Zu Punkt 2 - Kostenbeteiligung der Eigentümer
Im Punkt 2 wird der Satzteil: „jedoch max. 64.500,00 €“ gestrichen.
Der Magistrat wird beauftragt, mit den drei Eigentümergemeinschaften des
Schlosses Rumpenheim Verträge über die anteilige Mitfinanzierung der
Maßnahme (50% Stadt; 50% Eigentümer) abzuschließen.
2011-16/DS-I(A)0119
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Sanierung des Innenhofs des Schlosses Rumpenheim auf der Grundlage
der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit
dem Büro Wewel, Grünberg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften
Kostenberechnung in Höhe von 129.000,00 € wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, mit den drei Eigentümergemeinschaften des
Schlosses Rumpenheim Verträge über die anteilige Mitfinanzierung der
Maßnahme (50% Stadt; 50% Eigentümer, jedoch max. 64.500,00 €)
abzuschließen.
3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
58000.51010, V9050, „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen (13.01.01)“,
SK 61650003, Produkt 13.01.01 sowie bei dem Verwahrgeldkonto
99999.06023, „Schlosspark Rumpenheim, Eigentümeranteil“ wie folgt bereit
gestellt:
Haushaltsplan 2010: 50.000,00 €
Haushaltsplan 2011: 14.500,00 €
Beteiligung der
Eigentümer 50 %, max. 64.500,00 €
Gesamt: 129.000,00 €
4. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Co-Finanzierung
durch die drei Eigentümergemeinschaften sichergestellt ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.01.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung