Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0133/1Ausgegeben am 25.01.2012
Eing. Dat. 24.01.2012
Grundsatzbeschluss Wertsicherungsklausel
Änderungsantrag Piraten vom 24.01.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob bei der Ausarbeitung der Verträge, welche eine Kaufoption in der Dauer von einem Jahr oder mehr beinhalten, eine Wertsicherungsklausel aufgenommen werden kann. Diese soll den Kaufpreis entsprechend eines von dem Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten Preisindexes anheben. Geringe Schwankungen sollen dabei möglichst unbeachtet bleiben.
Begründung:
Aktuell sind an den Kapitalmärkten große Schwankungen aufgrund der Finanzkrise zu beobachten. Vor diesem Hintergrund stellt eine einjährige oder gar eine noch längere Preisbindung bei einer Kaufoption eine Art Spekulation dar, bei der der Käufer einseitig bevorteilt wird. Im ungünstigsten Falle müsste Offenbach den zweiten Teil eines zu verkaufenden Grundstücks zu einem (dann) deutlich unter Wert liegenden Preis veräußern, während der Käufer zu Marktpreisen weiterveräußern kann. Im Übrigen kann der Käufer einer zu extremen Preisänderung jederzeit entgegenwirken, indem er die Option frühzeitig wahrnimmt. Da eine normale Inflation von bis zu 3% in normalen, krisenfreien Zeiten zu erwarten ist, soll
dieser quasi bekannte Anteil den Kaufpreis möglichst nicht erhöhen, sondern nur eine außergewöhnliche Änderung des Grundstückswertes, gemessen an der aktuellen Finanzsituation.
Durch den Bezug zur Inflationsrate wird auch dann einer zu günstigen Veräußerung entgegengewirkt für den Fall dass Grundstückspreise von der wirtschaftlichen Entwicklung kurzzeitig stark unter Druck geraten.
Die Änderung dieses Antrages in einen „Prüfen und Berichten Antrag“ erfolgt, da aus unserer Sicht eine weitere Prüfung der städtischen Bedürfnisse sowie der Zulässigkeit im Zusammenhang mit dem PreisKG notwendig scheint.