Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0133/1Ausgegeben am 25.01.2012

Eing. Dat. 24.01.2012

 

 

 

 

 

Grundsatzbeschluss Wertsicherungsklausel
Änderungsantrag Piraten vom 24.01.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der  Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob bei der Ausarbeitung der Verträge, welche  eine Kaufoption in der Dauer von einem Jahr oder mehr beinhalten, eine  Wertsicherungsklausel aufgenommen werden kann. Diese soll den Kaufpreis entsprechend eines von dem Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten Preisindexes anheben. Geringe Schwankungen sollen dabei  möglichst unbeachtet bleiben.


Begründung:

Aktuell  sind an den Kapitalmärkten große Schwankungen aufgrund der Finanzkrise  zu beobachten. Vor diesem Hintergrund stellt eine einjährige oder gar  eine noch längere Preisbindung bei einer Kaufoption eine Art  Spekulation dar, bei der der Käufer einseitig bevorteilt wird. Im ungünstigsten Falle müsste Offenbach den zweiten Teil eines zu  verkaufenden Grundstücks zu einem (dann) deutlich unter Wert liegenden Preis veräußern, während der Käufer zu Marktpreisen weiterveräußern kann. Im Übrigen kann der Käufer einer zu extremen Preisänderung jederzeit entgegenwirken, indem er die Option frühzeitig wahrnimmt. Da  eine normale Inflation von bis zu 3% in normalen, krisenfreien Zeiten zu  erwarten ist, soll dieser quasi bekannte Anteil den Kaufpreis möglichst nicht erhöhen, sondern nur eine außergewöhnliche Änderung des  Grundstückswertes, gemessen an der aktuellen Finanzsituation.

 

Durch  den Bezug zur Inflationsrate wird auch dann einer zu günstigen  Veräußerung entgegengewirkt für den Fall dass Grundstückspreise von der  wirtschaftlichen Entwicklung kurzzeitig stark unter Druck geraten.

Die Änderung dieses Antrages in einen „Prüfen und Berichten Antrag“ erfolgt, da aus unserer Sicht eine weitere Prüfung der städtischen Bedürfnisse sowie der Zulässigkeit im Zusammenhang mit dem PreisKG notwendig scheint.