Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012
9. Ausweisung einer Hochzeitswiese / Hochzeitsallee
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 19.01.2012,
2011-16/DS-I(A)0153
Ergänzungsantrag Piraten vom 29.02.2012, 2011-16/DS-I(A)0153/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0153 und 2011-16/DS-I(A)0153/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
1. an welchem Standort in Offenbach eine Hochzeitswiese oder Hochzeitsallee
ausgewiesen werden kann.
2. wie hoch die Kosten für die Pflanzung und die jährliche Pflege eines typischen
Baumes sind.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0153/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der ursprüngliche Antrag wird in Punkt 2 nach dem Wort „Pflanzung“ um die Wörter „und die jährliche Pflege“ ergänzt.
2011-16/DS-I(A)0153 (neu)
Protokollnotiz UPB 23.02.12 und HFB 27.02.12
Die antragstellenden Fraktionen streichen den letzten Satz „Der Magistrat wird ferner beauftragt, durch das Standesamt auf die Möglichkeit des Baumpflanzens hinzuweisen und dafür zu werben.“ aus dem Tenor des Antrags.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
1. an welchem Standort in Offenbach eine Hochzeitswiese oder Hochzeitsallee
ausgewiesen werden kann.
2. wie hoch die Kosten für die Pflanzung eines typischen Baumes sind.
2011-16/DS-I(A)0153 (alt)
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
1. an welchem Standort in Offenbach eine Hochzeitswiese oder Hochzeitsallee
ausgewiesen werden kann.
2. wie hoch die Kosten für die Pflanzung eines typischen Baumes sind.
Der Magistrat wird ferner beauftragt, durch das Standesamt auf die Möglichkeit des Baumpflanzens hinzuweisen und dafür zu werben.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung