Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012
16. Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der Klinikum Offenbach GmbH hier: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 Abs.1 i. V. m. § 99 Abs.1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/1 (Dez. III, Amt 20) vom 15.02.2012,
2011-16/DS-I(A)0160
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Gemäß § 100 Abs.1 i. V. m. § 99 Abs.1 HGO werden bei Untersachkonto
03000.65530 „Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“,
Sachkonto 67710000 „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte ‚
und Gerichtskosten“, Produkt 01.01.07 überplanmäßige Mittel in Höhe
von 450.000 € bewilligt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben
in gleicher Höhe bei Untersachkonto 60010.50000 „Gebäudesanierung,
-unterhaltung und -reparatur“, Sachkonto 61610001 „Instandhaltung der
Gebäude und Außenanlagen“, Produkt 01.01.08.
3. Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2012.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung