Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2012

 

 

16.  Förderung von sozialen Gemeinschaftseinrichtungen durch das Land Hessen: Sanierung des StattHauses zum Aufbau eines Demenzzentrums
Antrag Magistratsvorlage Nr. 088/12 (Dez. II / Amt 50) vom 07.03.2012,
2011-16/DS-I(A)0174


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadt bestätigt rechtsverbindlich, dass sie die vom Land Hessen zinsfreien
    Darlehensmittel in Höhe von 60 % der Landesförderung für die Sanierung des
    StattHauses durch die Hans und Ilse Breuer Stiftung, Bockenheimer
    Landstr. 2-4, 60323 Frankfurt am Main entgegennimmt und zu den
    angegebenen Konditionen tilgt.

2. Die Darlehensmittel werden an die Hans und Ilse Breuer Stiftung
    weitergegeben und von dieser zu den gleichen Konditionen getilgt.

3. Die Kämmerei wird zur Darlehensaufnahme, Weiterleitung und Tilgung
    entsprechende Untersachkonten einrichten.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung