Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2012

 

 

12.  Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der stadteigenen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen), Offenbach am Main -Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, Umbau der öffentlichen Toilette und Erweiterung der Gaststätte-
hier
: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 080/12 (Dez. I / Amt 80) vom 07.03.2012,
2011-16/DS-I(A)0170
Änderungsantrag CDU vom 22.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0170/1


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der
    öffentlichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der
    denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen),
    Offenbach am Main, gemäß der von der Codema International GmbH, Frankfurter
    Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
    410.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen, wird
    zugestimmt.

2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 410.000,00 € erfolgt aus
    Haushaltsausgaberesten des Haushaltsplans 2011 bei dem Untersachkonto
    88000.50050/ Sachkonto 61610000/Produkt 10.01.03 -Gewerbliche
    Vermietungen/Instandhaltung der Gebäude-, vorbehaltlich der beantragten
    Resteübertragung. 


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0170/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der
    öffentlichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der
    denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen),
    Offenbach am Main wird zugestimmt, jedoch im Falle der konstruktiven
    Sanierungsmaßnahmen ausdrücklich nicht gemäß der von der Codema International
    GmbH, Frankfurter Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung.

2. Es wird eine alternative nachhaltige Sanierungsplanung erstellt, vorzugsweise durch
    eine mit solchen Maßnahmen vertraute stadteigene Gesellschaft oder ein
    ortsansässiges erfahrenes Planungsbüro, welche die Sanierungsmaßnahmen
    abgestimmt auf die dort real vorhandenen Bedingungen und nach den anerkannten
    Regeln der Technik (z.B. Empfehlungen der WTA) planen.



2011-16/DS-I(A)0170

Protokollnotiz
Die Fraktionen CDU und FDP geben zu Protokoll, das sie gegen folgende Worte im Absatz 1:
„..
gemäß der von der Codema International GmbH, Frankfurter
    Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
    410.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen….“


und im Absatz 2 gegen die Worte:

in Höhe von 410.000,00 €“ stimmen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:

1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der
    öffentlichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der
    denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen),
    Offenbach am Main, gemäß der von der Codema International GmbH, Frankfurter
    Straße 1, 63065 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit
    410.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen, wird
    zugestimmt.

2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 410.000,00 € erfolgt aus
    Haushaltsausgaberesten des Haushaltsplans 2011 bei dem Untersachkonto
    88000.50050/ Sachkonto 61610000/Produkt 10.01.03 -Gewerbliche
    Vermietungen/Instandhaltung der Gebäude-, vorbehaltlich der beantragten
    Resteübertragung.        





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung