Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012
18. Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum
Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 116/12 (Dez. III, Amt 20) vom 18.04.2012,
2011-16/DS-I(A)0183
Beschlusslage:
Herr Stv. Balló (CDU) verlässt bei Aufruf des TOP vorsorglich den Sitzungssaal. Die Lautsprecheranlage im Foyer wird abgeschaltet.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum Offenbach GmbH mit einem Betrag von 37.000.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.05.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung