Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012

 

8.    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verordnung zur Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge (Flughafen Frankfurt am Main)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 148/12 (Dez. I/IV, Amt 30/Amt 69) vom 16.05.2012, 2011-16/DS-I(A)0188
Ergänzungsantrag CDU vom 20.06.2012, 2011-16/DS-I(A)0188/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0188 und 2011-16/DS-I(A)0188/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach am Main klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen
    der Festlegung der Flugrouten durch die 36. Verordnung zur Änderung der 212.
    Durchführungsverordnung der LuftVO.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 6.000,00 € stehen unter der
    Haushaltsstelle 02300.65530 (= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main
    Flughafen) im Haushaltsjahr 2012 und Folgejahre zur Verfügung.

3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Wirtschaftsminister auf,
    Starts und Landungen nach 23 Uhr nur in tatsächlichen Ausnahmefällen zu
    genehmigen. Eine Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht die
    Regel werden. Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Hessischen
    Wirtschaftsminister und anderen zuständigen Stellen für eine deutliche
    Verringerung der Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot einzusetzen.“


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0188/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Vorlage I (A) 0188 wird wie nachstehend ergänzt:

„3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Wirtschaftsminister auf, Starts und Landungen nach 23 Uhr nur in tatsächlichen Ausnahmefällen zu genehmigen. Eine Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht die Regel werden. Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Hessischen Wirtschaftsminister und anderen zuständigen Stellen für eine deutliche Verringerung der Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot einzusetzen.“

2011-16/DS-I(A)0188
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:


1. Die Stadt Offenbach am Main klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen
    der Festlegung der Flugrouten durch die 36. Verordnung zur Änderung der 212.
    Durchführungsverordnung der LuftVO.



2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 6.000,00 € stehen unter der
    Haushaltsstelle 02300.65530 (= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main
    Flughafen) im Haushaltsjahr 2012 und Folgejahre zur Verfügung.


 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.06.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung