Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012

 

13. Freie Vergabe von Planungsleistungen
Antrag CDU vom 06.06.2012, 2011-16/DS-I(A)0193


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird aufgefordert, für alle Bauvorhaben zuerst den Grundsatzbeschluss auf dem dafür nur erforderlichen Vorplanungsniveau zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung zu stellen. Darüber hinaus soll der Magistrat diesen nur noch durch die eigene Verwaltung oder durch stadteigene Gesellschaften erstellen lassen.

Weitergehende Planungsleistungen (Projektbeschluss, ff.) mit entsprechend notwendigem tieferem Planungsniveau sollen als In-House-Vergabe in erster Linie an stadteigene Gesellschaften vergeben werden. Sollten hier schriftlich darzulegende Gründe vorliegen, weshalb die angefragte Planungsleistung nicht erbracht werden kann, sind bei Leistungen, die sich unter der Grenze der Vergaberichtlinien der VOF bewegen („Freihändige Vergabe“) als nächster Schritt Planungsbüros mit Sitz in Offenbach am Main anzufragen.

Erklärt sich kein Büro aus Offenbach bereit oder liegen anderweitige Gründe vor, die einer solchen Beauftragung widersprechen (spezielle Kenntnisse erforderlich, die von keinem Ortsansässigen erbracht werden können), sind auch diese der Magistratsvorlage schriftlich beizufügen.

Die weitergehenden Planungsleistungen sind dahingehend von der Verwaltung, bzw. der mit der Planung zur Beschlussfassung beauftragten Gesellschaft auf grundsätzliche Übereinstimmung mit der Beschlussfassung zu überwachen.





 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.06.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung