Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012
21. Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung im und am "Sparda-Bank-Hessen-Stadion" (Gefahrenabwehrverordnung Bieberer Berg)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 180/12 (Dez. IV, Amt 32) vom 06.06.2012,
2011-16/DS-I(A)0201
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ord-
nung im und am „Sparda-Bank-Hessen-Stadion“ (Gefahrenabwehrverordnung
Bieberer Berg) gemäß Anlage 1 wird erlassen.
2. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ord-
nung im und am Stadion „Bieberer Berg“ der Stadt Offenbach am Main (Gefahren-
abwehrverordnung Bieberer Berg) vom 30.08.2007 wird aufgehoben.
(Nachrichtlich: Die Anlage wurde im Zuge der Ausschussberatungen redaktionell ergänzt und vor Abgabe der Ausschussempfehlungen ausgetauscht.)
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.06.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung