Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012

 

21. Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung im und am "Sparda-Bank-Hessen-Stadion" (Gefahrenabwehrverordnung Bieberer Berg)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 180/12 (Dez. IV, Amt 32) vom 06.06.2012,
2011-16/DS-I(A)0201


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ord-
    nung im und am „Sparda-Bank-Hessen-Stadion“ (Gefahrenabwehrverordnung
    Bieberer Berg) gemäß Anlage 1 wird erlassen.

2. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ord-
    nung im und am Stadion „Bieberer Berg“ der Stadt Offenbach am Main (Gefahren-
    abwehrverordnung Bieberer Berg) vom 30.08.2007 wird aufgehoben.


(Nachrichtlich: Die Anlage wurde im Zuge der Ausschussberatungen redaktionell ergänzt und vor Abgabe der Ausschussempfehlungen ausgetauscht.)

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.06.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung