Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012

 

24. Umbau des Kaiserleikreisels
hier: Grundsatzbeschluss und Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben
gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 184/12 (Dez. I, Amt 60) vom 06.06.2012,
2011-16/DS-I(A)0204


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Realisierung „Umbau des Kaiserleikreisels“ einschließlich Umbau bzw.
    Neubau der weiterführenden Straßen (Strahlenbergerstraße, Verlängerung
    Berliner Straße / Kaiserleiallee) auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Durth
    Roos Consulting GmbH (DRC), Darmstadt erstellten und von Hessen Mobil –
    Straßen- und Verkehrsmanagement mit Prüfvermerk versehenen Kostenschätzung
    mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 26.561.000,00 € wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
    erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projekt-
    vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Gesamtkosten i.H.v. 26.561.000,00 € sind in der mittelfristigen Finanzplanung
    der Stadt Offenbach bei dem USK 63000.96870 „Umbau Kaiserleikreisel (12.04.01)“
    durch die Einstellung von  Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

    Außerplanmäßige Mittel 2012:                     700.000,00 €
    Haushaltsplan 2013:                                    1.300.000,00 €
    Haushaltsplan 2014:                                    8.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2015:                                    8.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2016:                                    8.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2017:                                       561.000,00 €
    Gesamt:                                                       26.561.000,00 €

    Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 26,561 Mio € wird wie folgt
    gesichert:

    Der Umbau der Anschlussstelle unterliegt der Kostenteilung gemäß §12 Abs. (3)
    Bundesfernstraßengesetz. Der vom Bund zu übernehmende Kostenanteil beträgt
    demnach ca 5,841 Mio €. Die zu erwartenden Zuwendungen des Landes Hessen
    nach GVFG betragen 10,812 Mio, nach FAG 1,153 Mio €. Die zugesagte Beteiligung
    der Stadt Frankfurt beträgt 8,775 Mio €.

4. Für die Erstellung der erforderlichen Planungs- und Kostendaten werden gemäß §
    100 HGO bei dem USK 63000.96870 „Umbau Kaiserleikreisel (12.01.04)“, Projekt
    601120000000, Produkt 12.01.04 außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von
    700.000,00 € bewilligt.

    Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben in
    gleicher Höhe bei dem USK 63100.96000 „Erschließung Bürgel Ost“. Diese
    Umsetzung ist im Nachtragshaushalt 2012 vorzunehmen.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen
    Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme und für die
    außerplanmäßigen Mittel vorliegen. Diese Vorgehensweise ist mit dem
    Regierungspräsidium Darmstadt vorabgestimmt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.06.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung