Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012

 

10.  Anonymisierte Bewerbungen
Antrag Piraten vom 06.06.2012, 2011-16/DS-I(A)0190
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.06.2012,
2011-16/DS-I(A)0190/1
Änderungsantrag FDP vom 21.06.2012, 2011-16/DS-I(A)0190/2


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0190 und 2011-16/DS-I(A)0190/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert, das anonymisierte Bewerbungsverfahren zeitnah für die Stadtverwaltung und für alle städtischen Gesellschaften und Betriebe einzuführen.

Dieses Verfahren soll die Anonymisierung von mindestens den folgenden Gruppenzugehörigkeiten beinhalten:

- Geschlecht
- Alter
- Herkunft
- gesundheitliche Einschränkung
- Name
- Wohnort
- Familienstand

Bewerbungen sollen keine Fotos enthalten.

Auch für die Einstellung der Auszubildenden ist dieses Verfahren anzuwenden. Bei internen Stellenausschreibungen kann von dem Verfahren abgewichen werden.

Der Magistrat soll auch bei den Betrieben der Privatwirtschaft für dieses Verfahren werben.

Der Stadtverordnetenversammlung ist jährlich über die Ergebnisse dieses Verfahrens zu berichten.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0190/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren nach dem o.g. Modell in der Stadtverwaltung und für städt. Gesellschaften und Betriebe eingeführt werden kann.


2011-16/DS-I(A)0190/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die im Ursprungsantrag vorgegebene Anonymisierung der Gruppenzugehörigkeit „sexuelle Orientierung“ wird gestrichen.

Ergänzend werden die zu anonymisierenden Merkmale „Name“, „Wohnort“ und „Familienstand“ und die Vorgabe, dass Bewerbungen keine Fotos enthalten sollen, in den Antrag aufgenommen.

2011-16/DS-I(A)0190
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz und des 2011-16/DS-I(A)0190/1 wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert, das anonymisierte Bewerbungsverfahren zeitnah für die Stadtverwaltung und für alle städtischen Gesellschaften und Betriebe einzuführen.

Dieses Verfahren soll die Anonymisierung von mindestens den folgenden Gruppenzugehörigkeiten beinhalten:

- Geschlecht
- Alter
- Herkunft
- gesundheitliche Einschränkung
- Name
- Wohnort
- Familienstand

Bewerbungen sollen keine Fotos enthalten.

Auch für die Einstellung der Auszubildenden ist dieses Verfahren anzuwenden. Bei internen Stellenausschreibungen kann von dem Verfahren abgewichen werden.

Der Magistrat soll auch bei den Betrieben der Privatwirtschaft für dieses Verfahren werben.

Der Stadtverordnetenversammlung ist jährlich über die Ergebnisse dieses Verfahrens zu berichten.


2011-16/DS-I(A)0190 (durch Herrn Stv. Engels geänderte Fassung)

Protokollnotiz:
Herr Stv. Engels (Piraten) gibt im Namen seiner Fraktion zu Protokoll das das Wort „Behinderung“ aus dem Antrag gestrichen wird.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, das anonymisierte Bewerbungsverfahren zeitnah für die Stadtverwaltung und für alle städtischen Gesellschaften und Betriebe einzuführen.

Dieses Verfahren soll die Anonymisierung von mindestens den folgenden Gruppenzugehörigkeiten beinhalten:

- Geschlecht
- Alter
- Herkunft
- sexuelle Orientierung
- gesundheitliche Einschränkung

Auch für die Einstellung der Auszubildenden ist dieses Verfahren anzuwenden. Bei internen Stellenausschreibungen kann von dem Verfahren abgewichen werden.

Der Magistrat soll auch bei den Betrieben der Privatwirtschaft für dieses Verfahren werben.

Der Stadtverordnetenversammlung ist jährlich über die Ergebnisse dieses Verfahrens zu berichten.


2011-16/DS-I(A)0190 (ursprüngliche Fassung)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, das anonymisierte Bewerbungsverfahren zeitnah für die Stadtverwaltung und für alle städtischen Gesellschaften und Betriebe einzuführen.

Dieses Verfahren soll die Anonymisierung von mindestens den folgenden Gruppenzugehörigkeiten beinhalten:

- Geschlecht
- Alter
- Behinderung
- Herkunft
- sexuelle Orientierung
- gesundheitliche Einschränkung


Auch für die Einstellung der Auszubildenden ist dieses Verfahren anzuwenden. Bei internen Stellenausschreibungen kann von dem Verfahren abgewichen werden.

Der Magistrat soll auch bei den Betrieben der Privatwirtschaft für dieses Verfahren werben.

Der Stadtverordnetenversammlung ist jährlich über die Ergebnisse dieses Verfahrens zu berichten.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.06.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung