Amtliche Bekanntmachung

 

 

 

Wahl der Schiedsperson sowie Stellvertreter/Stellvertreterin

 

Die fünfjährige Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes sowie seines Stellvertreters endet mit Wirkung zum 29.08.2012. Derzeit wird die Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet.

 

Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, können sich bis 15.05.2012 beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M., Hauptamt, 63061 Offenbach a. M:, in schriftlicher Form zur Wahl stellen.

 

Das Amt als Schiedsperson kann nicht bekleiden (§ 3 Abs. 2 HSchAG),

 

1.         wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

 

2.         eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

 

3.         wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

 

4.         wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

 

5.         wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugs-dienst tätig ist.

 

In das Amt soll nicht berufen werden (§ 3 Abs. 3 HSchAG), wer

 

1.         bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

 

2.         nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

 

3.         durch sonstige, nicht unter Abs.2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Bei der Bewerbung um das Amt der Schiedsperson sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und derzeitige Tätigkeit anzugeben.

 

Offenbach a. M., den 20.03.2012

Der Magistrat der Stadt Offenbach a. M.

- Dezernat I -

 

 

H. Schneider

Oberbürgermeister