Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 14

 

Vereinbarung zur Aufgabenwahrnehmung nach § 22 Absatz 8 und 9 SGB II mit der MainArbeit - Kommunales Jobcenter Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 227/12 (Dez. III, Amt 50) vom 04.07.2012,
2011-16/DS-I(A)0216


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Vereinbarung gem. § 3 Abs. 6 des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes)
    zwischen der Stadt Offenbach und dem Eigenbetrieb Mainarbeit - Kommunales
    Jobcenter Offenbach, über die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 22 Absatz 8 und
    9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wird zugestimmt.

2. Die Haushaltsmittel für die Personalerstattung werden unter dem Sachkonto
    5488003, Untersachkonto 40000.16800 vereinnahmt.

3. Die Sachausgaben werden direkt über die Buchführung und Kostenrechnung des
    Eigenbetriebes verbucht.


Die Anlage (Vereinbarung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung