Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 16

 

Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Abfallwirtschaft in der Rhein-Main Region
Antrag Magistratsvorlage Nr. 229/12 (Dez. IV, Amt 20) vom 04.07.2012,
2011-16/DS-I(A)0218


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung in der Region Rhein-Main auf der Grundlage des Vertragswerks vom 21.12.1998 zur Neuordnung der Abfallwirtschaft in der Region-Main wird über den 31.12.2018 hinaus um mindestens weitere 5 Jahre fortgesetzt.

Dazu wird

    1. § 9.1 Satz 1 der Grundlagenvereinbarung vom 21.12.1998 wie folgt geändert:

        „Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss dieses Vertrages und endet am
        31.12.2023, falls mindestens eine Gebietskörperschaft spätestens 18 Monate vor-
        her schriftlich kündigt.“,

    2. § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der RMA Rhein-Main Abfall GmbH wird
        wie folgt geändert:

       „Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 18 Monaten zum Ende des
       Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2023 zulässig.“

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Grundlagenvereinbarung und des Gesellschaftsvertrages unverändert fort.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung