Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012
TOP 20
Baumschutzmaßnahmen Wilhelmsplatz
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 271/12 (Dez. I, Amt 60 und 33) vom 08.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0222
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Bericht (Baumgutachten von Büro Leitsch) wird zur Kenntnis genommen.
2. Maßnahmen zur Pflege
a. Den Maßnahmen zur Bewässerung und Düngung (gemäß Punkt 2a der
Begründung) wird zugestimmt.
b. Der Finanzierung zu Punkt 2a (Maßnahmen zur Bewässerung und Düngung der
Begründung) in Höhe von zunächst 13.920,00 € für das Jahr 2012 wird
zugestimmt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über das Untersachkonto
58000.67581 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“, SK 61650003
Produkt 13.01.01.
3. Bauliche Maßnahmen
a. Den Maßnahmen zur baulichen Veränderung (gemäß Punkt 3a der
Begründung) wird zugestimmt.
b. Der Finanzierung zu Punkt 3a (bauliche Maßnahmen) in Höhe von 67.200,00 €
entsprechend der von Amt 60 aufgestellten und vom Revisionsamt geprüften
Kostenberechnung wird zugestimmt.
Die Mittel für die Sanierung der Baumstandorte in Höhe von 40.000,00 € werden
auf dem USK 58000.51010 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen
(13.01.01)“, SK 61650003, Produkt 13.01.01, PN V 2014 bereitgestellt.
Die Mittel für den Einbau des Stammschutzes in Höhe 27.200,00 € werden in
2012 auf dem USK 58000.94090 „Grünflächen global (13.01.01)“, SK
09520000, Projekt 601130000001, Produkt 13.01.01, PN 2015 bereitgestellt.
c. Die jährlichen zusätzlichen Folgekosten in Höhe von 1.596,80 € sind auf dem
Untersachkonto 58000.67581 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“,
SK 61650003 Produkt 13.01.01 in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich
bereitzustellen.
4. Der Vorgehensweise zur Gewährleistung des Winterdienstes auf dem Wilhelms-
platz (gemäß Punkt 4 der Begründung) wird zugestimmt.
5. Organisatorische Maßnahmen
Den organisatorischen Maßnahmen (gemäß Punkt 5 der Begründung) wird
zugestimmt.
6. Evaluation
Der Durchführung einer Evaluation der Auswirkungen der Pflege- und sonstiger
Maßnahmen in 2012 (gemäß Punkt 6 der Begründung) sowie deren Finanzierung
über den laufenden Haushalt wird zugestimmt.
7. Im 2. Quartal 2013 nach erfolgter Evaluation werden der Stadtverordneten-
versammlung ein abschließender Bericht und gegebenenfalls weitere Maßnahmen
zum Beschluss vorgelegt.
(Nachrichtlich: Abstimmung erfolgt nur zu den Ziffern 2. – 7., da Ziffer 1. nur zur Kenntnis zu nehmen ist.)
Die Begründung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.08.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung