Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. September 2012
TOP 15
Bebauungsplan 618 C/2 - 2. Änderung des Bebauungsplanes 618 A „Waldheim Süd; südlicher Teil“
1. Aufstellungsbeschluss
2. Billigungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 311/12 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 05.09.2012,
2011-16/DS-I(A)0242
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, soll der Bebauungsplan 618 A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 618 C/2.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden:
· von den südlichen Grenzen der Flurstücke 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 98/1 und 98/2
im Osten:
· von der Ostseite der Kastanienstraße
im Süden:
· von der Eichenallee
im Westen:
· von der Eichenallee und der Grünfläche ‘Im Grünen Grund‘.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, folgende Flurstücke:
87/1, 87/2, 88/1, 88/2, 88/3, 89 (Am Waldrand), 90, 91 (Lupinenweg), 92/1, 92/2, 92/4, 92/5, 93, 94, 95 (Ginsterweg), 96, 121/1, 121/2 teilweise (Kastanienstraße) sowie 121/3.
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C/2 erfolgt im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
2. Billigungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes 618 C/2 (Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 27.08.2012, werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.09.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung