Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Oktober 2012
TOP 11
Vollständiger Verzicht auf Laubblasgeräte mit Verbrennungsmotor und eingeschränkter Einsatz elektrisch betriebener Laubblasgeräte in Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 26.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0248
Ergänzungsantrag Piraten vom 08.10.2012, 2011-16/DS-I(A)248/1
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 10.10.2012,2011-16/DS-I(A)248/2
Änderungsantrag FDP vom 11.10.2012, 2011-16/DS-I(A)248/3
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0248
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubbläsern durch städtische Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer im Stadtgebiet ab sofort einzustellen;
2. den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schalldruckpegel kleiner 78 dB während des Laubfalls, dessen Hauptzeit je nach Witterung zwischen Oktober und Januar liegt sowie in der Blütezeit, die je nach Witterung zwischen April und Mai liegt, zuzulassen;
3. Ausnahmen bei „Gefahr im Verzug“ aufgrund der geltenden Verkehrssicherungspflicht zuzulassen;
4. den Einsatz von Laubblasgeräten während der Unterrichtszeit auf städtischen Schulhöfen und im direkten Umfeld von Schulen sowie in der direkten Nachbarschaft von Krankenhäusern zu untersagen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0248/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
2011-16/DS-I(A)0248/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Ziffer 4 wird vollständig gestrichen.
2011-16/DS-I(A)0248/3
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Punkt 2 wird wie folgt geändert:
2. den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schalldruckpegel kleiner als 78 dB zuzulassen;
2011-16/DS-I(A)0248
Herr Stv. Freier (CDU) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1. – 3. und 4.
2011-16/DS-I(A)0248 Punkt 1. – 3.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubbläsern durch städtische Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer im Stadtgebiet ab sofort einzustellen;
2. den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schalldruckpegel kleiner 78 dB während des Laubfalls, dessen Hauptzeit je nach Witterung zwischen Oktober und Januar liegt sowie in der Blütezeit, die je nach Witterung zwischen April und Mai liegt, zuzulassen;
3. Ausnahmen bei „Gefahr im Verzug“ aufgrund der geltenden Verkehrssicherungspflicht zuzulassen;
2011-16/DS-I(A)0248 Punkt 4.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
4. den Einsatz von Laubblasgeräten während der Unterrichtszeit auf städtischen Schulhöfen und im direkten Umfeld von Schulen sowie in der direkten Nachbarschaft von Krankenhäusern zu untersagen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung