Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012

 

 

 

 

 

TOP 15

Novellierung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Stadt Offenbach am Main“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 390/12 (Dez. II, Amt 33) vom 24.10.2012,
2011-16/DS-I(A)0265
Ergänzungsantrag Piraten und FDP vom 08.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0265/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0265

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Novellierung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Offenbach am Main“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Regierungspräsidium Darmstadt die
Stellungnahme im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu übermitteln.

 

Die Stellungnahme ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

(Nachrichtlich: Abstimmung erfolgt nur zu der Ziffer 2., da Ziffer 1. nur zur Kenntnis zu nehmen ist.)

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0265/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die ursprüngliche Vorlage wird ergänzt:

 

3.     Die in dem neu hinzukommenden Landschaftsschutzgebiet liegenden Grundstücke, die seit mindestens 10 Jahren als Gärten genutzt wurden, werden mit diesem Beschluss in ihrer jetziger Nutzung legalisiert, solange diese aufrecht erhalten wird.

 

2011-16/DS-I(A)0265 (neu)

 

Protokollnotiz

Das Wort „zustimmend“ wird aus dem 1. Absatz der Vorlage gestrichen, da über diesen Absatz keine Abstimmung erfolgt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regierungspräsidiums Darmstadt zur
Novellierung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Offenbach am Main“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, dem Regierungspräsidium Darmstadt die
Stellungnahme im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu übermitteln.

 

Die Stellungnahme ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

(Nachrichtlich: Abstimmung erfolgt nur zu der Ziffer 2., da Ziffer 1. nur zur Kenntnis zu nehmen ist.)

 

2011-16/DS-I(A)0265 (alt)

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

1.     Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regierungspräsidiums Darmstadt zur
Novellierung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Offenbach am Main“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, dem Regierungspräsidium Darmstadt die
Stellungnahme im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu übermitteln.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.11.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung