Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

 

 

 

TOP 9

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 426/12 (Dez. I, Amt 20) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0272
Ergänzungsantrag Piraten vom 27.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0272/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 29.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0272/1/1

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0272 und 2011-16/DS-I(A)0272/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 800.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

Der Magistrat wird beauftragt vor der zukünftigen Beschaffung von Gelenkbussen zu prüfen, ob eine größere Stellfläche für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer zur Verfügung gestellt werden kann, als in den bisher im Einsatz befindlichen Bussen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0272/1/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt vor der zukünftigen Beschaffung von Gelenkbussen zu prüfen, ob eine größere Stellfläche für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer zur Verfügung gestellt werden kann, als in den bisher im Einsatz befindlichen Bussen.

 

2011-16/DS-I(A)0272/1

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0272/1/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0272/1:

Der ursprüngliche Antragstext wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird ferner beauftragt bei der Beschaffung der neuen Gelenkbusse darauf zu achten, dass gegenüber den bisher im Einsatz befindlichen Fahrzeugen eine größere Stellfläche für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 

2011-16/DS-I(A)0272

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 800.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung