Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0311/2Ausgegeben am 07.02.2013
Eing. Dat. 07.02.2013
Bürgerbegehren „Klinikum Offenbach GmbH – Grundsatzbeschluss“
hier: Prüfung der Zulässigkeit
Änderungsantrag Piraten vom 07.02.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung einen mit den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Gegen den Zwangsverkauf des Klinikums Offenbach“ abgestimmten Vorschlag für die Beseitigung möglicher Unstimmigkeiten im Wortlaut des Textes des Bürgerbegehrens zu unterbreiten, mit denen zugleich mögliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entkräftet werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich.