Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013
TOP 11
Errichtung Wasch- u. Reparaturhalle,
Feuer- u. Rettungswache,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 059/13 (Dez. III, Amt 37) vom 06.02.2013,
2011-16/DS-I(A)0324
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Der Errichtung einer Wasch- und Reparaturhalle in der Feuer- u. Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der * vom genannten Architekturbüro (siehe beigefügte nichtöffentliche Anlage) erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 450.000,00 € wird zugestimmt.
2. Der Vergabe der Architektenleistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten sowie Freianlagen) der Leistungsstufe III, entspricht Leistungsphasen 4, 50% von 5+6 und 7-9, gemäß „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) 2009 * an das in der nichtöffentlichen Anlage genannten Architekturbüro zum nachgeprüften Angebotspreis von brutto 30.467,33 € wird zugestimmt.
3. Zur Finanzierung der Maßnahme wurde im Finanzhaushalt ein Produktkonto 02030100.0951000137, Investitionsnummer 0203010900371 „BF – Errichtung Wasch- u. Reparaturhalle“ eröffnet. Die Mittel in Höhe von 450.000,00 € stehen vorbehaltlich der Resteübertragung unter dem o.g. Produktkonto zur Verfügung.
Die Maßnahme wird durch das Land Hessen mit einer Zuwendung zur Förderung des Brandschutzes in Höhe von 42.000,-- € unterstützt (Zuwendungsbescheid des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 31.08.2012). Im Finanzhaushalt wurde hierzu ein entsprechendes Einnahmeproduktkonto zur Investitionsnummer 0203010900371 „BF – Errichtung Wasch- u. Reparaturhalle“ eröffnet.
(*redaktionell geändert.)
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 18.03.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung