Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0053Ausgegeben am 11.11.2013

Eing. Dat. 31.10.2013

 

 

 

Schaffung von Schulsozialarbeiterstellen und Kostenbeteiligung für Mittagsverpflegung im Hort durch Verwendung einzusetzender Bundesmittel

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Januar 2012

(2011-16/DS-I(A)0132)

dazu: Magistratsvorlage Nr. 386/13 (Dez. II, Amt 51) vom 30.10.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. Januar 2012 unter Ziffer 8 der

2011-16/DS-I(A)0132 unter anderem folgendes beschlossen:

 

8. Rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2014 legt der Magistrat
    der Stadtverordnetenversammlung eine Konzeption zur weiteren Ausgestaltung
    der Schulsozialarbeit in Offenbach sowie zum weiteren Vorgehen hinsichtlich einer
    Subventionierung der Mittagsverpflegung von Hortkindern zur Beratung und weite-
    ren Beschlussfassung vor.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

I)

 

Im März 2011 hat das Jugendamt der Stadt Offenbach die Fachstelle Jugendhilfe/Schule installiert. Damit war die Zielsetzung verbunden, dass die Fachstelle Jugendhilfe/Schule eine Gesamtkonzeption für die Kooperation der Jugendhilfe mit den Offenbacher Schulen vorlegt. Die vorliegende Konzeption, die der Weiterführung  der 5 Schulsozialarbeitsstellen einen inhaltlichen Rahmen gibt, fällt also zusammen mit der Vorlage der Konzeption für die inhaltlich-konzeptionelle Ausrichtung der bei der Fachstelle Jugendhilfe/Schule angesiedelten Schulsozialarbeit.

 

Begründet war der Antrag zur Schaffung der 5 Stellen Schulsozialarbeit mit folgender Zielsetzung: „Durch die Schaffung der neuen Schulsozialarbeiterstellen kann vor allem die Schulsozialarbeit an den Hauptschulen bzw. Schulen mit  Hauptschulzweig deutlich verstärkt werden. Bestehende Lücken, insbesondere an der Ernst-Reuter-Schule und der Bachschule, können geschlossen werden. Außerdem soll gezielt in die Arbeit mit Schulverweigerern investiert werden. Insoweit würde die Schaffung der vorgesehenen fünf Stellen im Rahmen der derzeitigen Konzeption von Schulsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe zunächst den drängendsten, bekannten Bedarf abdecken.“

 

Die nachfolgenden Ausführungen legen die aus der Sicht des Magistrates notwendige Ausrichtung der zukünftigen konzeptionellen Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in Offenbach dar:

1.    Einbindung der 5 zusätzlichen Stellen in die Schulsozialarbeitsstruktur des Jugendamtes im Schuljahr 2012/13.

2.    Zukünftige konzeptionelle Ausrichtung der Schulsozialarbeit in Offenbach: „Jugendhilfe an Schulen“.

3.    Strategische Zielsetzungen und Vereinbarungen.

 

 

1.    Einbindung der 5 zusätzlichen Stellen in die Schulsozialarbeitsstruktur im Schuljahr 2012/13

 

·         Die neuen Schulsozialarbeitsstellen sind dazu genutzt worden, das an der Mathildenschule etablierte und an der Ernst-Reuter-Schule eingeführte Projekt „Kooperatives und schülerzentriertes Förderkonzept Offenbach“ (KUS) an der Ernst-Reuter-Schule zu erweitern und an der Bachschule einzuführen. Damit konnte ein präventiv angelegtes, die Ganztagsentwicklung einbeziehendes und für eine enge Kooperation von Schulsozialarbeit der Jugendhilfe und Lehrkräften konzipiertes Projekt mit den Förderstufen aller drei Offenbacher Haupt- und Realschulen mit Förderstufe umgesetzt werden.

 

·         Das Jugendamt hat für den Zeitraum Oktober 2010 bis Dezember 2013 Drittmittel im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ akquiriert. Ziel der Projektumsetzung ist die Einzelfallarbeit mit Jugendlichen, die drohen, die Schule abzubrechen oder am Übergang Schule-Beruf zu scheitern. Durch die 5 zusätzlichen Stellen Schulsozialarbeit konnten die Mittel aus „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ genutzt werden, um eine Unterstützungsstruktur für die Arbeit mit Schulverweigerern und abschlussgefährdeten Jugendlichen ab Jahrgang 7 für alle drei Haupt- und Realschulen mit Förderstufe sowie für alle drei Gesamtschulen der Stadt aufzubauen.

 

Im Ergebnis war es damit möglich, an den Haupt- und Realschulen mit Förderstufe sowohl die präventive Arbeit in den Jahrgängen 5 und 6 der Förderstufe als auch die auf Intervention angelegte Arbeit in den älteren Jahrgängen umzusetzen.

 

Es war zudem möglich, den umfangreichen Unterstützungsbedarf an den Haupt- und Realschulen mit Förderstufe zumindest im Ansatz zu decken, ohne auf ein Minimum an Unterstützungsstruktur an den Gesamtschulen gänzlich verzichten zu müssen.

 

·         Mit Hilfe der fünf Stellen und ergänzt durch Mittel aus „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ konnten schulübergreifende, bedarfsgerechte Unterstützungsstrukturen für vom Schulabbruch bedrohte und abschlussgefährdete Jugendliche aufgebaut werden. Das Projekt „Scout“ betreut beispielsweise für einen Zeitraum von mehreren Monaten Schüler/innen der 7. und 8. Klasse, die ihre Schulpflicht im Projekt erfüllen. Durch unterschiedliche Angebote aus den Bereichen Musik, Medienarbeit, Theater, Sport, handwerkliches Arbeiten, Erlebnispädagogik, Verantwortungsübernahme (z.B. bei Veranstaltungen der Einrichtung) sowie fachliche Förderung soll ihre große Schuldistanz abgebaut und sie schrittweise in die Schule zurückgeführt und dort dann auch begleitet werden. Das Projekt „Übergangscoach“ begleitet durch intensive Fallbetreuung abschlussgefährdete Schüler/innen in geeignete Projekte am Übergang Schule-Beruf.

 

 

2.    Zukünftige konzeptionelle Ausrichtung der Schulsozialarbeit: „Jugendhilfe an Schulen“

 

Die von Jugendamt und Schulen gemeinsam durchgeführte Reflexion der bisherigen Kooperationserfahrungen im Rahmen des Projektes KUS sowie der innerhalb von „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ erprobten Angebote münden in die von allen Akteuren gemeinsam getragene Konzeption „Jugendhilfe an Schulen“.

 

„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“ – so der Auftrag der Jugendhilfe gefasst in § 13 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Begründung des Beschlusses zur Schaffung der 5 Schulsozialarbeitsstellen für die Schuljahre 2012/13 und 2013/14 den Auftrag bekräftigt, dass die Ressourcen der Jugendhilfe in der Kooperation mit den Schulen vorrangig das Ziel verfolgen sollen, die Zahl der Schulabbrüche zu reduzieren und Kinder wie Jugendliche im Regelsystem Schule zu halten und sie zu einem erfolgreichen Schulabschluss zu begleiten. Zielgruppe des Konzepts „Jugendhilfe an Schulen“ sind dementsprechend Kinder und Jugendliche, deren Lernerfolg und deren Bildungsbiografie von Misserfolg und Scheitern bedroht und deren gesellschaftliche Teilhabe und Integration gefährdet ist.

 

Das Konzept „Jugendhilfe an Schulen“ überführt Bestandteile und Schwerpunkte der bisherigen Kooperationserfahrungen in die neue Konzeption: Die Schwerpunkte des Projektes „Kooperatives und schülerzentriertes Förderkonzept Offenbach“ (KUS) lagen zuletzt zum einen in der gemeinsamen Begleitung der Ganztagsklassen in den Jahrgängen fünf und sechs (Förderstufe) durch Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen/-en. Zum anderen lagen sie zunehmend in der intensiven, differenzierten und gemeinsam abgestimmten Förderung jeder einzelnen Schülerin / jedes einzelnen Schülers (Förderbedarfskonferenzen, gemeinsame Förderpläne) der Ganztagsklassen. Der Schwerpunkt in den Angeboten, die aus dem Kontext von „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ entstanden sind, lag in der Einzelfallarbeit mit Jugendlichen der Risikogruppe Schulverweigerer bzw. abschlussgefährdeten Jugendlichen. Die gemeinsam mit den Schulen geleistete Reflexion der bisherigen Erfahrungen mit dem KUS-Projekt erzeugte das Ergebnis, dass KUS zwei Schwerpunkte vereint: Förderkonzept und Ganztagskonzept, die nicht deckungsgleich sind. Der Umfang der Risikogruppe macht es notwendig, die Ressourcen der Jugendhilfe auf diese Zielgruppe zu fokussieren. Der Schwerpunkt der Jugendhilfearbeit im Konzept „Jugendhilfe an Schulen“ ist deshalb intensive Einzelfall- und Beziehungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern, die drohen, in der Schule zu scheitern. Dies kann seine Ursachen in angehäuften Lernrückständen haben, die eine aktive Teilnahme am Unterricht erschweren oder an den sozialen und familialen Rahmenbedingungen des Aufwachsens der Jugendlichen in kumulativ schwierigen Lebenslagen, die von der Institution Schule allein nicht bearbeitet und kompensiert werden können.

Das Konzept „Jugendhilfe an Schulen“ integriert die intensiven und erfolgreichen Erfahrungen, die Jugendhilfe und Schulen im KUS-Projekt mit gemeinsam getragener und aufeinander abgestimmter  Förderplanarbeit in den vergangenen Jahren gesammelt haben. Differenzierung, individuelle Förderung und Förderplanarbeit haben sich in den vergangenen Jahren zu wichtigen Themen der Schulentwicklungsdebatte herauskristallisiert. Exemplarisch können die Schulentwicklungsschwerpunkte der Ernst-Reuter-Schule „Projekt Erziehende Schule – pädagogische Arbeit mit Verhaltensauffälligkeiten“ oder der Mathildenschule „Prozessorientierte und begleitende Förderplanarbeit im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten“ genannt werden. Damit einhergehend etablieren die Schulen wichtige (Kommunikations-)Strukturen, wie beispielsweise  Interventionsteams, jahrgangsverantwortliche Lehrkräfte für Förderplanarbeit, Zeitfenster für differenzierte Förder- und Kleingruppenangebote. An diesen Strukturen sollen die Jugendhilfe-Mitarbeiter/innen im Rahmen des Konzeptes „Jugendhilfe an Schulen“ andocken. Sie verhindern gleichzeitig eine rein additive Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Gemeinsam garantieren sie verlässliche Kommunikationsstrukturen und eine gemeinsame, systematisch angelegte und prozesshaft verstandene Förderplanarbeit mit klaren Absprachen, einer gemeinsam getragenen Ziel- und Umsetzung und einen gemeinsamen Blick auf den Schüler, bzw. die Schülerin. Jugendhilfe, d.h. das Jugendamt, wird damit zu einem wichtigen Akteur bei der professionsübergreifend und systematisch angelegten Förderung jedes einzelnen Jugendlichen der Zielgruppe. Die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe nutzen in ihrer Arbeit aber auch darüber hinaus gehende Möglichkeiten: Sie arbeiten eng mit den Eltern und dem sozialen Umfeld des Jugendlichen zusammen und führen Einzel- und Kleingruppenangebote an Wochenenden oder in den Ferien durch. Für die Jugendlichen der Zielgruppe des Konzeptes „Jugendhilfe an Schulen“, bei denen es sinnvoll erscheint, konstruieren Jugendhilfe und Schule gemeinsam ein Angebot, das für sie ein Ganztagsangebot darstellt. Dies ist aber nicht zwingend für jeden zu fördernden Jugendlichen die geeignete Unterstützungsstruktur. Die Jugendlichen sollen darin unterstützt und gestärkt werden, die Verantwortung für sich selbst und für ihre Lernbiografie zu übernehmen und eine erfolgreiche Schulbiografie anzustreben. Dies erfordert ein vielfältiges Setting an Arbeitsweisen und Angeboten: Beziehungsarbeit, Zielvereinbarungen, Empowerment-Angebote, Vermitteln von Lernerfahrungen und Lernerfolgen (Theater, Sport, Musik, Medienarbeit). Primär formales Ziel für den Auftrag des Magistrates an die “Jugendhilfe an Schulen“ ist es, mittelfristig die Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne qualifizierten Hauptschulabschluss verlassen, zu minimieren.

 

Strukturell erhalten bleiben soll die intensive und frühzeitige Arbeit mit Schülern der unteren Jahrgänge an den verbundenen Haupt- und Realschulen mit Förderstufe in den Jahrgängen 5 und 6 (Bach-, Ernst-Reuter- und Mathildenschule). Dies liegt darin begründet, dass Schüler, die die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen, weit überdurchschnittlich die Hauptschule besuchen und auch die Klassenwiederholungsquoten an Hauptschulen am höchsten sind (vgl. Erziehungs- und Bildungsbericht Offenbach). Außerdem sollen ein möglichst frühzeitiges Erkennen von Problemlagen und eine möglichst frühzeitig einsetzende Förderung den Erfolg der Arbeit erhöhen und die Jugendlichen vor lang andauernden Misserfolgserfahrungen und verfestigten Demotivierungsprozessen bewahren. An den drei genannten sowie an den drei Gesamtschulen – Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und Schillerschule – wird zusätzlich Schulsozialarbeit für die Arbeit mit Schülern der Jahrgänge 7 bis 9/10 eingesetzt. Ebenso sollen schulübergreifende Unterstützungsstrukturen wie das Projekt Scout weitergeführt werden. Damit wird die begonnene, erfolgreiche Arbeit im Rahmen des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ verstetigt. Diese ist eine elementare Forderung des Modellprogramms und gleichsam Voraussetzung für eine erneute Förderung im Rahmen des Nachfolgeprogramms, das in der operativen Arbeit aber nicht vor 2015 beginnen wird können.

Neben der Analyse, an welchen Schulen die Zielgruppe des Jugendhilfe-Auftrags hauptsächlich zu finden ist, sind auch die vorhandenen Ressourcen der Schulen (Lehrerzuweisung und Sachmittel für Ganztagsentwicklung vom Land Hessen, sonstige Schulsozialarbeitsstellen) bei der Verteilung der Stellen berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund ist entschieden worden, die Edith-Stein-Schule mit einer zusätzlichen 75%-Stelle Schulsozialarbeit für die Jahrgänge 5 bis 7 auszustatten.

Ergänzt wird die Konzeption durch die Schulsozialarbeit an der Eichendorffschule. Sie nimmt als einzige Schulsozialarbeit an einer Offenbacher Grundschule eine Sonderrolle ein. Bedarfsanalysen, z.B. über den Sozialindex, zeigen deutlich den Bedarf nach Schulsozialarbeit an der Eichendorffschule, die überdies seit 25 Jahren vom Land Hessen (KuMi) bezuschusst wird.

 

 

3.    Strategische Zielsetzungen und Vereinbarungen

 

Für die vorgelegte Konzeption gilt es aus der Sicht des Magistrates, folgende strukturelle und strategische Aspekte mit einzubeziehen:

 

·         Im Jahr 2010 hat der Magistrat beim Jugendamt die Fachstelle Jugendhilfe/Schule mit dem Ziel installiert, die Kooperation der Jugendhilfe mit den Schulen konzeptionell weiter zu entwickeln und hierfür ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Der Erhalt der 5 vorerst befristeten Stellen Schulsozialarbeit ist nach Auffassung des Magistrates für die Umsetzung der vorliegenden Konzeption unerlässlich.

 

·         Diese Gesamtkonzeption ist erfolgt unter Abstimmung zwischen:

o   dem zuständigen Dezernenten, Bürgermeister Peter Schneider,

o   dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Offenbach am Main,

o   den Schulleitungen der Bachschule, der Ernst-Reuter-Schule, der Mathildenschule, der Edith-Stein-Schule, der Geschwister-Scholl-Schule und der Schillerschule sowie

o   dem Jugendamt.

 

·         Sie ist erfolgt auf Basis der intensiven inhaltlichen Reflexion der gemeinsam gemachten Kooperationserfahrungen der vergangenen Jahre. Sie umfasst neben inhaltlichen Vereinbarungen auch von allen genannten beteiligten Akteuren gemeinsam getragene strategische Überlegungen, die auch darauf zielen, die Stadt Offenbach für die zukünftige Akquise weiterer Drittmittel in eine möglichst aussichtsreiche Position zu bringen.

 

·         Ende 2013 läuft die Förderung im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ aus. Das Jugendamt der Stadt Offenbach hatte hieraus Mittel in Höhe von 600.000 € für den Zeitraum Oktober 2010 bis Dezember 2013 akquiriert. Die operative Arbeit des Folgeprogramms beginnt erst im Kalenderjahr 2015. Um eine aussichtsreiche Option auf eine erneute (und dieses Mal ggf. umfangreichere und langfristiger angelegte) Förderung zu haben, ist nach Auffassung des Magistrates die Verstetigung der begonnenen Arbeit im Programmkontext notwendig und die Fortführung der 5 Stellen Schulsozialarbeit unerlässlich.

 

·         Bürgermeister Peter Schneider, Jugendamt, Staatliches Schulamt und die Schulleitungen der beteiligten Schulen haben hierfür ebenfalls gemeinsame Vereinbarungen getroffen. Mittel des „Modell Ganztagsschule“ sollen fortan dazu dienen: (a) dass die Schulen ein Ganztagsangebot für alle interessierten Schüler/innen zur Verfügung stellen können und (b) die Arbeit von „Jugendhilfe an Schulen“ dadurch unterstützt werden kann, dass für die Zielgruppe des Konzeptes individuell oder auf Kleingruppen bezogene Ganztagsangebote durchgeführt werden können. Außerdem wurde gemeinsam vereinbart, Restmittel aus Projektmitteln vorangegangener Jahre zu nutzen, um über „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ eingeführte Stellen im Haushaltsjahr 2014 aufrecht zu erhalten. Ziel ist es, sie ab 2015 über das Folgeprogramm finanzieren zu können.

 

In Anlage beigefügt ist die schematische Übersicht aller derzeit in Schule eingesetzten Jugendhilfestellen (einschl. drittmittelgeförderter). Diese Struktur kann nur erhalten bleiben, wenn die 5 in Rede stehenden Stellen fortgeführt werden. Dies hält der Magistrat für dringend geboten.

 

In Konsequenz des oben Argumentierten hat der Magistrat im Haushaltsplanentwurf 2014/15 die notwendigen Mittel zur Fortführung der 5 Stellen Schulsozialarbeit im Budget des Jugendamtes wie im Stellenplan vorgesehen. Die Vorgaben des Schutzschirmvertrages können hierbei eingehalten werden.

 

 

II)

 

Ab 1.1.2014 entfällt die teilweise Übernahme der Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung in den Horten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) nach SGB II. Die teilweise Übernahme der Elternbeiträge zur Mittagsversorgung in Kindergärten und Krabbelstuben sowie in Schulen ist weiterhin im Rahmen von BuT nach SGB II gesichert.

 

Die teilweise Übernahme der Essensbeiträge in den Horten außerhalb von Schule wird ab 1.1.2014 ausschließlich nach § 90 SGB VIII durch das Jugendamt erfolgen. Der Haushalt des Jugendamtes wird hierdurch zusätzlich mit ca. 140 T€ zusätzlich belastet werden. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2014/15 wie vorgelegt zur Verfügung.

 

Die befristete, um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft als Gegenfinanzierung bzw. Entlastung der kommunalen Haushalte zur Ermöglichung von Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung der Hortkinder entfällt. Die Bundesregierung hat darauf verwiesen, dass die zukünftig hundertprozentige Übernahme des Bundes der Ausgaben für Grundsicherung diese Rücknahme kompensiert und damit den kommunalen Haushalten weiterhin ermöglicht wird, Schulsozialarbeit wie die Mittagsverpflegung der Hortkinder im erforderlichen Maß fortzusetzen.

 

Obwohl der Magistrat der Auffassung ist, dass seitens Land und Bund eine wesentlich höhere Beteiligung an diesen Ausgaben notwendig ist, sieht er keine Alternative zur Weiterführung dieser aus bildungspolitischer Sicht notwendigen Infrastruktur der Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche.

Anlage:

„Jugendhilfe an Schulen“ – Konzeption und Stellenverteilung im Schuljahr 2013/14


Anlage: „Jugendhilfe an Schulen“ – Konzeption und Stellenverteilung im Schuljahr 2013/14 

 

 


Scout und

Übergangscoach

2,25

8.-9. Jg.

0,75

0,75

0,75

0,75

0,75

0,75

5.-7. Jg.

2,0

2,0

2,01

0,75

1.-4. Jg.

2,01

 

Bachschule

Ernst-Reuter-Schule

Mathilden-schule

Geschwister-Scholl-Schule

Edith-Stein-Schule

Schiller-schule

Eichendorff-schule

 

 

 

 

 

Kommunal finanziert

1 inklusive Zuschuss des Landes Hessen (KuMi)

Finanziert über Drittmittel.