Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0055Ausgegeben am 10.12.2013

Eing. Dat. 05.12.2013

 

 

Videoüberwachung des Europaplatzes im Stadtteil Lauterborn

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2009, DS I (A) 495

dazu: Magistratsvorlage Nr. 433/13 (Dez. III) vom 04.12.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.10.2009 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Eine Videoüberwachung des Europaplatzes (Einkaufs- / Fußgängerzone

    zwischen Richard-Wagner-Straße und Hugo-Wolf-Straße) wird nach § 14

    Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und

    Ordnung (HSOG) eingerichtet.

 

2. Die Herstellung der Anlage wird von der Energieversorgung Offenbach

    AG im Wege des Contracting durchgeführt.

  

3. Die jährlichen Betriebskosten für Bereitstellung, Wartung, Instandsetzung

    und Datenübertragung zur Stadtverwaltung in Höhe von EUR 7.365,--

    zzgl. MwSt. stehen  für das Haushaltsjahr 2009 bei dem Untersach-

    konto 11000.67610 "Betriebskosten Videoüberwachung (02.02.01)",

    Sachkonto 61660000, Produkt 02.02.01 bereit. Für das Haushaltsjahr

    2010 sind entsprechende Mittel bereits angemeldet, für die Folgejahre

    werden sie angemeldet.

 

4. Die Videoüberwachung des Europaplatzes wird ausdrücklich nur für einen

    befristeten Zeitraum beschlossen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit

    aller von der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSOG

    betriebenen Videoanlagen ist in jährlichen Rhythmus zu überprüfen. Das

    Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten liegt in der Zuständigkeit der Polizei, so dass der Magistrat zur Beantwortung der Anfrage das Polizeipräsidium Südost-hessen um eine Einschätzung gebeten hat. Die zwischenzeitlich erfolgte Antwort vom 11.11.2013 wird hier wörtlich zitiert:

 

„Zitat Anfang“

 

Sehr geehrter Herr Stadtrat Schwenke,

 

in Fortschreibung meines Berichtes vom 07.06.2011 kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage zu der Wirksamkeit der im Stadtgebiet Offenbach nach § 14 Abs. 3 und 4 HSOG betriebenen Videoüberwachungsmaßnahmen folgende Informationen übermitteln:

 

 

1.         Videoüberwachung am Europaplatz

 

Nach Prüfung und Bestätigung der rechtlichen Voraussetzungen wurden die Planungen Ende 2009 abgeschlossen und die Videoüberwachungsanlage am 01.04.2010 in Betrieb genommen. Die Überwachung erfolgt mittels zweier horizontal und vertikal schwenkbarer DOME-Kameras und umfasst den Europaplatz mit den angrenzenden Straßen Richard-Wagner-Straße, Hugo-Wolf-Straße und Kurt-Tucholsky-Straße.

 

1.1 Registrierte Kriminalität der Jahre 2009 bis 2012[1]

 

Im Bereich der registrierten Straftaten kam es seit 2009 insgesamt zu einem deutlichen Rückgang von 121 auf 81 Delikte (- 40 Delikte).

 

2009

2010

2011

2012

121

90

82

 81

Bei Betrachtung der einzelnen Deliktsbereiche kann ich feststellen, dass die Körperverletzungen seit 2009 von 18 auf 14 Fälle leicht zurückgegangen sind. Gleiches gilt mit einer Abnahme von 8 auf 5 Fälle bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die ohnehin schon niedrigen Fallzahlen beim Raub und im Bereich

Bedrohung/Nötigung gingen weiter zurück (Raub: von 3 auf 1 Fall und

Bedrohung/Nötigung: von 5 auf 2 Fälle).

Während auch bei den Diebstählen ohne/unter erschwerenden Umständen ein deutlicher Rückgang von 55 auf 24 registrierte Straftaten zu verzeichnen ist, kam es bei den Sachbeschädigungen nach einer anfänglichen spürbaren Abnahme (von 28 Fällen auf 16 bis 2011) im Jahr 2012 wieder zu einem erheblichen Anstieg auf 31 Fälle.

 

1.2 Gewonnene Erkenntnisse / Bewertung

 

Der Europaplatz und die unmittelbar angrenzenden Straßen (Hugo-Wolf-Straße, Richard-Wagner-Straße, Kurt-Tucholsky-Straße) galten vor der Einführung der Videoüberwachungsanlage als Örtlichkeit mit einer erhöhten Präsenz polizeilichen Problemklientels mit den bekannten Begleiterscheinungen der Kleinkriminalität wie Diebstählen, Sachbeschädigungen und Vandalismusschäden mit nicht unerheblicher Beeinträchtigung der Lebensqualität der dortigen Anwohner.

Nach Auskunft der Leitung des örtlich zuständigen 2. Polizeireviers hat sich die Situation am Europaplatz nach Einführung der Videoüberwachung deutlich entspannt, der Aufenthalt des genannten Klientels ist deutlich zurückgegangen[2].

Angesichts der augenscheinlich auf die Videoüberwachung zurück zu führenden Fallzahlenreduzierung im Eigentumsbereich hat sich deren Einrichtung aus hiesiger Sicht bereits bewährt.

 

 

2.         Videoüberwachung in der Hermann-Steinhäuser-Straße

 

Die Videoüberwachungsanlage „Hermann-Steinhäuser-Straße“ wurde im September 2007 eingerichtet und ging ab Oktober mit einer Kamera in den Echtbetrieb. Der Überwachungsbereich erstreckt sich auf die Hermann-Steinhäuser-Straße (komplett), die Ziegelstraße (komplett) sowie die Karlstrasse (Bereich zwischen Schöne Aussicht und Berliner Straße).

 

2.1 Registrierte Kriminalität der Jahre 2008 bis 2012

 

Insgesamt gingen die registrierten Straftaten in den ersten Jahren nach Einführung der dortigen Überwachung erkennbar zurück (von 92 Fällen in 2008 auf 72 in 2011). Im Jahr 2012 erfolgte jedoch ein spürbarer Anstieg auf 92 Fälle, womit der Ausgangswert vom Beginn der Maßnahme wieder erreicht wurde.

 

2008

2009

2010

2011

2012

92

70

79

72

92

 

Die Fallzahlen im Bereich der Sachbeschädigungen (16 Fälle in 2008, 16 Fälle in 2012) und der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (10 Fälle in 2008, 12 Fälle in 2012) blieben mit leichten Schwankungen annähernd konstant.

Leichte Rückgänge sind bei den Körperverletzungen (von 20 auf 16) und bei den Diebstahlsdelikten (von 36 auf 27) zu verzeichnen. Eine auffällige Steigerung gab es bei den Bedrohungen/Nötigungen von 4 auf zuletzt 10 Delikte.

 

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass gerade im Bereich der Hermann-Steinhäuser-Straße / Karlstraße mehrere Lokale, Trinkhallen, Internetcafes und Kioske angesiedelt sind und der damit einhergehende Alkoholkonsum Körper-verletzungen und andere Straftaten begünstigt. Alkoholbedingt zu Aggressionen neigende Delinquenten lassen sich in der akuten Situation auch von einer Videoüberwachung nicht unbedingt von möglichen Tätlichkeiten abhalten.

 

2.2 Gewonnene Erkenntnisse / Bewertung

 

Der Bereich der Hermann-Steinhäuser-Straße und der einmündenden Karlstraße galt vor der Einführung der Videoüberwachungsanlage als Örtlichkeit mit einer erhöhten Präsenz der innerstädtischen Dealerszene mit den bekannten Begleiterscheinungen der Beschaffungskriminalität und Beeinträchtigung der Lebensqualität der dortigen Anwohner.

Zum Teil wurde hier auch Klientel angetroffen, welches sich zuvor im Bereich Marktplatz Offenbach/M. aufhielt und durch die dortige Videoüberwachung nicht mehr unbemerkt ihrem Treiben nachgehen konnte. Nach der Installation einer Videokamera in der Hermann-Steinhäuser-Straße hat sich die Szene zum Teil in den Bereich der Schönen Aussicht und des Maindamms verlagert.

 

Mittlerweile ist der Bereich um die Hermann-Steinhäuser-Straße ein Aufenthaltsgebiet für Zuwanderer aus Südosteuropa, die zunehmend den günstigen Wohnraum nutzen und sich dort in größeren Gruppen aufhalten.

Diese Veränderung der Bevölkerungsstruktur in Verbindung mit den zu beobachtenden Kulturkonflikten und dem nachhaltigen Konsum von Alkohol könnte ein Erklärungsansatz für den jüngst wieder festzustellenden Anstieg der registrierten Straftaten sein.

 

 

3.         Videoüberwachungen S-Bahnhöfe Waldhof und Bieber

 

Vor dem Hintergrund zunehmender Vandalismusschäden und zu beobachtender Gewaltdelikte im Bereich der S-Bahn-Stationen in Stadt und Kreis Offenbach gründete sich im Frühjahr 2006 eine Projektgruppe unter Beteiligung der Städte Dietzenbach, Heusenstamm, Obertshausen und Offenbach sowie des RMV zur Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an sieben S-Bahnstationen. Der Projektgruppe gehörten in beratender Funktion mein Polizeipräsidium sowie das HLKA an. Die VÜ-Anlagen an den S-Bahnhöfen in OF-Waldhof und –Bieber wurden auf der Basis des § 14 Abs. 3 und 4 HSOG am 15.06.2010 in Betrieb genommen und umfassen jeweils 1 Kamera.

 

3.1 Registrierte Kriminalität am S-Bahnhof Waldhof seit 2010

 

Die Fallzahlen im Bereich der S-Bahnstation Waldhof und der vorbeiführenden Seligenstädter Straße sind seit 2010 von 16 auf 20 registrierte Straftaten leicht gestiegen.

 

2010

2011

2012

16

21

20

 

Zugenommen haben insbesondere die Sachbeschädigungen (von 1 auf 4 Fälle) und die Diebstähle (von 4 auf 9 Fälle).

 

3.2 Registrierte Kriminalität am S-Bahnhof Bieber seit 2010

 

Die Fallzahlen im Bereich der S-Bahnstation Bieber und der angrenzenden Poststraße sind seit 2010 von 19 auf 12 registrierte Straftaten zurück gegangen.

 

2010

2011

2012

19

15

12

 

Abgenommen haben vor allem der Raub (von 3 auf 0 Fälle) und die Körper-verletzungen (von 4 auf 0 Fälle).

 

Eine schlüssige Aussage über die Wirkung der Videoüberwachung auf die Kriminalitätsentwicklung kann aber nur eingeschränkt erfolgen, da die Videokamera am S-Bahnhof Bieber im Rahmen des Stadionumbaus am Bieberer Berg laut Aussage der Stadt Offenbach im März 2011 außer Betrieb genommen wurde. Eine

 

alternative kostenverträgliche Lösung zur Wiederinbetriebnahme konnte bisher nicht gefunden werden.

 

3.3 Gewonnene Erkenntnisse / Bewertung

 

Gerade Bahnhöfe bieten aufgrund ihres hohen Personenaufkommens, der kurzen Verweildauer der Bahnreisenden, der vorherrschenden Anonymität sowie angrenzender P&R-Plätze mannigfaltige Tatgelegenheiten auf dem Sektor der Eigentums- und Gewaltkriminalität. Darüber hinaus nutzen Straftäter die S-Bahnen zur Erhöhung ihrer Mobilität, um sich im Schutze der Mitreisenden möglichst unerkannt von den Tatorten weg zu bewegen. Aus kriminalistischer – kriminologischer Erfahrung stellen die Bahnhöfe Örtlichkeiten dar, an denen sich Straftäter verbergen oder Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder begehen, so dass auch wiederkehrend mit Straftaten in diesem Bereich zu rechnen ist.

 

 

4.         Videoüberwachung am Marktplatz

 

Seit dem 01.07.2004 wird diese Videoüberwachungsanlage von der Stadt Offenbach betrieben. Sie umfasst drei Kameras, die zur Überwachung der Bereiche Berliner Straße, Marktplatz (incl. S-Bahn-Station), Salzgässchen und Schlossstraße eingesetzt werden können. Die Datenspeicherung erfolgt auf einem städtischen Server, eine Aufschaltung auf die Kameras ist sowohl für die Stadt (Stadtwache) als auch die polizeilichen Dienststellen (Wache des 1. Reviers und Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums) möglich.

Insofern handelt es sich nach Aussage des Hessischen Datenschutzbeauftragten um ein gemeinsames Verfahren im Sinne des § 15 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG), wobei jeder Kooperationspartner nach der für ihn relevanten Rechtsgrundlage handelt und verantwortlich ist (die Stadt nach § 14 Abs. 4 HSOG, die Polizei nach § 14 Abs. 3 HSOG).

Da alle Kooperationspartner eines gemeinsamen Verfahrens auch für die alle zwei Jahre erforderliche Evaluation der Videoüberwachung nach § 14 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 HSOG verantwortlich sind, habe ich die Örtlichkeit „Marktplatz“ in die aktuelle Analyse einbezogen.

 

4.1 Registrierte Kriminalität der Jahre 2003 bis 2012

 

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

423

325

274

246

242

265

259

267

271

235

 

Im Bereich der ausgewerteten Kriminalität kam es im Vergleich zu 2011 zu einem nennenswerten Rückgang von 36 Delikten (- 13,28 %). Im Langzeitvergleich wurde der niedrigste Stand seit 2003 erreicht.

In den Deliktsbereichen, in denen das Sicherheitsempfinden des Bürgers besonders betroffen ist (Körperverletzung, Bedrohung und Raub), ist ggü. 2011 insgesamt lediglich ein Rückgang um einen Fall zu verzeichnen.

Der Straßenraub, der im Jahr 2011 noch durch das Phänomen der „Goldkettenräuber“  geprägt war, ist deutlich um neun Fälle zurückgegangen.

 

4.2 Gewonnene Erkenntnisse / Bewertung

 

Im Langzeitvergleich sind ein nachhaltiger Rückgang der registrierten Straftaten und eine Beruhigung des Kriminalitätsbrennpunktes zu verzeichnen.

Die Kriminalitätshäufigkeit in Verbindung mit den Erkenntnissen aus den Kontrollmaßnahmen lassen den Marktplatz mit seiner S-Bahn-Station, den unmittelbar angesiedelten Geschäften und der Gastronomie jedoch nach wie vor als Ort mit einer günstigen Tatgelegenheitsstruktur erscheinen. Daher sollte die Videoüberwachung auch zukünftig aufrechterhalten werden

 

Dies belegt auch ein aktueller Fall von der vorletzten Woche. Nach dem Hinweis eines Zeugen auf einen nächtlichen Einbruch in ein Restaurant am Marktplatz erfolgte nicht nur eine sofortige Fahndung durch unsere Streifen, sondern auch eine zügige Einbeziehung der entsprechenden Videoaufzeichnung. Dadurch war es möglich, mehrere Personen im Umfeld des Tatortes zu erkennen und die beiden mutmaßlichen Täter, die im Rahmen der Fahndung festgenommen werden konnten, zu identifizieren.

 

 

5.         Abschließende Bemerkungen

 

Die Videoüberwachung stellt eine flankierende Maßnahme zu den sonstigen repressiven und präventiven Bemühungen der Landespolizei, der Bundespolizei und der Stadt Offenbach dar. Mit ihrer Hilfe kann es gelingen, Straftäter zu verunsichern, Straftaten durch Abschreckung zu verhindern und dadurch im Sinne einer Gefahren-vorsorge die Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen.

Dazu gehören auch die unmittelbare polizeiliche Intervention im Ereignisfall und die Möglichkeit der retrograden Beweisführung an Hand des aufgezeichneten Video-materials im Rahmen eines umfassenden Opferschutzes.

Auch unter den rechtlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 HSOG halte ich die derzeitigen Videoüberwachungsmaßnahmen für sinnvoll und erforderlich. Bei den überwachten Örtlichkeiten handelt es sich zweifelsfrei um „öffentliche Straßen und Plätze, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind und bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen“.

 

Obwohl es durch die Maßnahme punktuell schon zu gewissen Rückgängen bei der registrierten Kriminalität gekommen ist, sind doch noch erhebliche Fallzahlen fest-zustellen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass es ohne eine Videoüberwachung in den genannten Bereichen wieder zu Kriminalitätszuwächsen kommen würde.

 

Insofern kann ich aus polizeilicher Sicht nur für eine Fortführung der derzeitigen gemeinsamen Videoüberwachungsmaßnahmen in der Stadt Offenbach plädieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ullmann

Polizeipräsident

 

 

„Zitat Ende“

 

 

Auch aus der Sicht des Offenbacher Ordnungsamtes wirken sich die im Stadtgebiet installierten Kameras positiv auf das im Einwirkungsbereich befindliche Umfeld aus. So sind negativen Erscheinungen wie Lärmbelästigungen bis spät in die Nacht, große Menschenansammlungen mit teils bedrohlichem Charakter in den kamera-überwachten Bereichen und auch illegale Müllablagerungen deutlich zurück-gegangen.



[1] Die in diesem Schreiben aufgezeigten Fallzahlen beziehen sich auf Straftaten, die in dem überwachten öffentlichen Raum stattgefunden haben. Sie wurden anhand von sog. Discoverer-Recherchen erhoben, die nicht zwingend mit den offiziellen Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik vergleichbar sind. Insofern kann über die Fallzahlenentwicklung nur eine tendenzielle Aussage getroffen werden.

 

[2] Dazu hat sicher auch beigetragen, dass der Stadtteil Lauterborn im Rahmen unserer „Sicherheitsoffensive Offenbach“ eingehenden Kontrollmaßnahmen unterzogen wurde.