Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0056Ausgegeben am 15.01.2014

Eing. Dat. 19.12.2013

 

 

 

Aufwertung Stadtverordnetensitzungssaal

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012,

2011-16/DS-I(A)0154

dazu: Magistratsvorlage Nr. 442/13 (Dez. I, Amt 60) vom 18.12.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, inwieweit und zu welchen Kosten bei den bevorstehenden Umbaumaßnahmen im sogenannten „Breitfuß“ des Rathauses die vorhandenen Sitzungssäle, insbesondere der Stadtverordnetensitzungssaal, um Steckdosen, WLAN, Lüftung erweitert werden können, derart, dass den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates sowie den Vertretern der Medien an Ihren Plätzen der Gebrauch von elektronischen Hilfsmittel erleichtert werden würde.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Aufgrund bereits erfolgter Maßnahmen (Belags-, Malerarbeiten sowie Rückbau vorhandener Elektro-Bodentanks für flexible Raumnutzung durch unterschiedliche Möblierungskonzepte) im Jahre 2003 im Stadtverordnetensitzungssaal ist dieser nur im geringen Umfang (Erneuerung Heizungsanlage) von der Maßnahme des letzten Bauabschnittes 8b betroffen. Daher ist eine Erweiterung der vorhandenen Steckdosen im Bereich der Presse sowie eine Neuausstattung mit Bodentanks in den Bereichen der Stadtverordneten / des Magistrates nur mit erheblichem Kostenaufwand möglich.

 

Im Bereich des Stadtverordnetensitzungssaales sind zwischenzeitlich 4 WLAN-Access-Points geplant. Im Mai 2013 hat ein Test mit 2 Access-Points im Stadtverordnetensitzungssaal ergeben, dass die Aufwertung um WLAN technisch realisierbar ist. In der Folge wurden die WLAN-Access-Points bereits installiert und stehen seit der Sommerpause 2013 für einen Probebetrieb zur Verfügung. Die Zugangsverwaltung erfolgt durch das Hauptamt, IT - 10.3, in Absprache mit dem Stadtverordnetenbüro, Amt 00.

 

Eine Erweiterung der bestehenden Lüftungsanlage um die Funktion „Kühlen“ aufgrund erhöhter innerer Wärmelasten durch zusätzliche elektronische Hilfsmittel ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Hierfür wäre eine zusätzliche Kälteanlage erforderlich, da die vorhandenen Kälteanlagen den zusätzlichen Kältebedarf im Stadtverordnetensitzungssaal nicht abdecken können.