Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0506/1Ausgegeben am 30.01.2014

Eing. Dat. 30.01.2014

 

 

 

 

 

Beauftragung des Revisionsamtes zu `Mission Olympic´

Änderungsantrag CDU, FDP und PIRATEN vom 30.01.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Revisionsamt der Stadt Offenbach am Main wird gemäß § 130 Abs. (2) HGO beauftragt, die Vorgänge um das Projekt `Mission Olympic´ ergänzend zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung hierüber zu berichten sowie im Haupt- und Finanzausschuss Auskunft zu erteilen.

 

Diese Prüfung soll insbesondere enthalten:

 

-      Die Prüfung gem. § 131 Abs.2 HGO;

-      Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten des Magistrates, des Oberbürgermeisters und der zuständigen Fachdezernenten in dienstlicher und fachlicher Aufsicht gemäß HGO und BeamtenG;

-      Einhaltung bzw. Missachtung der Rechte der Stadtverordnetenversammlung gemäß HGO in diesem Zusammenhang;

-      Prüfung möglicher Regressansprüche gegen den vorgenannten Personenkreis.

 

 

Begründung:

 

Den vom Magistrat vorgelegten Prüfberichten des Revisionsamtes ist zu entnehmen, dass die die von Oberbürgermeister Schneider unter dem 05. bzw. 09.12.2013 erteilten Prüfaufträge sich im Wesentlichen auf Amt 52 bez. dessen Leiter sowie „die haushalts- bzw. buchungstechnische Abwicklung des Projekts“ beinhalteten.

 

Feststellungen zu den Verantwortlichkeiten des die Stadt Offenbach leitenden Personenkreises waren nicht Inhalt des Prüfauftrages.

 

Dies ist nachzuholen, da dem Bericht vom 15.1.2014, Ziffer 2.2 zufolge „auf die notwendigen Beschlüsse der Gremien verzichtet wurde“. Die Vermutung liegt also nahe, dass die zuständigen Mitglieder des Magistrates ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen sind.

 

Da der Bericht vom 15.01.2014 grundsätzlich festhält, „dass die erforderlichen Gremienbeschlüsse…..nicht eingeholt wurden“, ist zudem eine Prüfung hinsichtlich der möglichen Verletzung elementarer Rechte der Stadtverordnetenversammlung angebracht.

 

Dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf herrscht, haben auch Vertreter der Koalition erkannt und in Pressemitteilungen mehrfach geäußert, so dass einer breiten Zustimmung zu diesem Antrag nichts mehr im Wege stehen dürfte.