Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2014
TOP 12
Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss„Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 455/13 (Dez. I, Amt 60) vom 18.12.2013,
2011-16/DS-I(A)0492
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Realisierung „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ (Strahlenbergerstraße, Kaiserleistraße, Verlängerung der Berliner Straße und Kaiserleipromenade) auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH, Friedberg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 31.900.000,00 €, wird zugestimmt.
- Die Gesamtkosten in Höhe von 31.900.000,00 € sind derzeit auf dem Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitions-nummer 1204010900601301 wie folgt veranschlagt (Stand Haushaltsplan 2014):
Haushaltsmittel 2013 und früher: 1.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2014: 8.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2015: 8.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2016: 8.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2017: 1.061.000,00 €
Gesamt: 26.561.000,00 €
Die erforderliche zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 5.339.000,00 € ist in den Haushalten der Folgejahre vorzunehmen.
Die voraussichtliche Re-Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Kostenanteil Bund: 7.268.000,00 €
Land Hessen GVFG: 14.181.000,00 €
Straßenbeiträge: 2.027.000,00 €
Kommunaler Anteil: 8.424.000,00 €
(Übernahme durch Stadt Frankfurt)
Gesamt: 31.900.000,00 €
Die Haushaltsansätze (Kostenanteil Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) sind in den Haushalten der Folgejahre entsprechend der o.g. Summen vorzunehmen bzw. anzupassen.
- Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 (StrBS) werden für den Umbau (siehe hierzu Anlage 2):
- der Strahlenbergerstraße West – Südteil (Fläche A1+B1; auf der südlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Amsterdamer Straße),
- der Strahlenbergerstraße West – Nordteil(Fläche B2; auf der nördlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Budapester Straße),
- der Kaiserleistraße (Fläche C; von Strahlenbergerstraße bis Kreisel Kaiserleistraße),
- der Strahlenbergerstraße Ost Südteil (Fläche F; Warschauer Straße bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) sowie
- der Strahlenbergerstraße Ost Nordteil (Fläche E; Haus Nr. 103 bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12)
ihre Teileinrichtungen gem. § 5 StrBS wie folgt eingestuft:
- Die Fahrbahnen dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
(§ 5 Abs. 1c);
- die Radwege dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend
(§ 5 Abs. 1b);
- die Gehwege, Parkflächen dem Anliegerverkehr dienend (§ 5 Abs. 1a).
Daher trägt die Stadt:
- 75 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn,
- 50 % für die Radwege,
- 25 % für die Gehwege, Parkflächen.
Gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 4 StrBS wird die Straßenentwässerung und –beleuchtung entsprechend der o.g. Teileinrichtungen mit 55 % Stadtanteil eingestuft.
Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die fünf vorgenannten Straßenbereiche getrennt.
- Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 464.473,00 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
- Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 71.300,00 €/p.a.
- Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme, das Planungsrecht für die Kaiserleipromenade und die Bewilligungsbescheide vorliegen.
- Für die Herstellung des Stauraumkanals in der Verlängerung Berliner Straße durch den ESO Eigenbetrieb wurden im Wirtschaftsplan Mittel in Höhe von 1.100.000,00 € eingestellt. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Wirtschaftsplan von der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme genehmigt wurde.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.02.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung