Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014

 

 

 

TOP 12

MATO-Gelände Bieberer Str. 215, Löschung einer Rückübertragungsvormerkung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 120/14 (Dez. I, Amt 80) vom 16.04.2014,
2011-16/DS-I(A)0529

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Der Löschung der im Grundbuch eingetragenen Rückübertragungsvormerkung zu Lasten des Grundstücks Gem. Bürgel Flur 9 Nr. 18/18 = 821 m² wird zugestimmt.

2.     Die Kosten der Löschung werden vom Grundstückseigentümer übernommen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.05.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung