Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0450/5Ausgegeben am 22.05.2014

Eing. Dat. 22.05.2014

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2014

Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 157/14 (Dez. I, Amt 20) vom 21.05.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Die Haushaltssatzung 2014 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2014 neu festgesetzt.

 

2. Vom beigefügten Investitionsprogramm 2014 für die Jahre 2014 bis 2018 und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.

 

3. Die übrigen Bestandteile des Haushaltsplanes, die am 04.Dezember 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, bleiben unverändert.

 

4. Die erfolgten Änderungen sind Bestandteil der beigefügten Tabellenteile.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Die am 04.12.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 3. März 2014 wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Abweichungen von der Konsolidierungsvereinbarung die Haushaltssatzung für die Jahre 2014 und 2015 in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist.

 

Desweiteren hat das Regierungspräsidium mitgeteilt, dass im ersten Schritt nur der Haushalt für 2014 nach vorgenommenen Änderungen genehmigt werden kann.

 

Die Haushaltssatzung wurde daher zur entsprechenden Überarbeitung und erneuten Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung zurückgegeben.

 

Dem wird mit der nun zur erneuten Beschlussfassung vorgelegten, überarbeiteten Haushaltssatzung mit Haushaltplan 2014 entsprochen. Unveränderte Bestandteile des Haushaltsplanes werden hier nicht erneut vorgelegt, da sie bereits am 04.12.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden.

 

Die Ansätze für den Hauhaltsplan 2015 sind noch unverändert und nicht Gegenstand der Beschlussfassung. Nach erfolgter Beschlussfassung durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung für das Hauhaltsjahr 2014 wird der Haushalt 2015 überarbeitet und im Herbst 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anlage