Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. Juni 2014

 

 

 

TOP 4
Haushaltssicherungskonzept 2014/2015

 

Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 156/14 (Dez. I, Amt 20) vom 21.05.2014,

2011-16/DS-I(A)0468/1
Änderungsantrag Ausschussvorsitzende HFB vom 02.06.2016, 2011-16/DS-I(A)0468/1/1

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0468/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2014/2015 wird beschlossen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Oberbürgermeister und Stadtkämmerer Horst Schneider legt in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen am 02.06.2014 die Vorlage an den Magistrat „Haushaltssicherungskonzept 2014/2015“ vor. Diese soll anstelle der Vorlage 2011-16/DS-I(A)0468/1 beschlossen werden.

Die Ausschussvorsitzende, Frau Stv. Kötter (SPD), erhebt diese zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung 2011-16/DS-I(A)0468/1/1. Der Magistrat hat in seiner Sitzung
am 4. Juni 2014 hiervon Kenntnis genommen.

 

 

2011-16/DS-I(A)0468/1/1

Haushaltssicherungskonzept 2014/2015

Änderungsantrag Ausschussvorsitzende HFB vom 02.06.2016, 2011-16/DS-I(A)0468/1/1



Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2014/2015 wird beschlossen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Durch Annahme von 2011-16/DS-I(A)0468/1/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I(A)0468/1.

2011-16/DS-I(A)0468/1

Haushaltssicherungskonzept 2014

Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 156/14 (Dez. I, Amt 20) vom 21.05.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2014 wird beschlossen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.06.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung