Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014
TOP 31
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 116 (für die Ausweisung von Straßen und einer Straßenüberführung über die Bundesbahnstrecke Ffm.-Bebra im Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, Kastanienallee, Holunderweg, Eibenweg, Rotdornweg und dem Weg westlich des Neuen Friedhofs)
hier: Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 220/14 (Dez. I, Amt 60) vom 09.07.2014,
2011-16/DS-I(A)0588
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Aufhebungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der am 01.04.1975 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 116 (für die Ausweisung von Straßen und einer Straßenüberführung über die Bundesbahnstrecke Ffm.-Bebra im Gebiet zwischen Mühlheimer Straße, Kastanienallee, Holunderweg, Eibenweg, Rotdornweg und dem Weg westlich des Neuen Friedhofs) ist aufzuheben.
Das von der Aufhebung berührte Gebiet (siehe Anlage) beinhaltet die Flurstücke mit Katasterbezeichnung Gemarkung Bürgel, Flur 14, Flurstücke 7/8, 19/12, 19/15, 38/2, 39, 42/6, 42/11, 42/13, 42/15, 42/16, 42/17, 51/3, 51/4, 51/5, 51/6, 51/7 teilweise, 55/5 teilweise, 68/5, 69/2, 71/2, 80/3, 86/11, 86/12, 120, 121/4 teilweise, 144 teilweise, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151/1, 151/2, 151/4, 151/5, 152, 153, 154, 155/1, 155/2, 156, 157, 158, 159/1, 159/2, 159/3, 159/4, 160, 161, 162 teilweise, 164 teilweise, 165 teilweise
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB)
Im Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 116 ist von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abzusehen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.08.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung