Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0611Ausgegeben am 18.09.2014
Eing. Dat. 18.09.2014
Grundstücksverkauf Platz der Deutschen Einheit 5, 63065 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/14 (Dez. I, Amt 80) vom 17.09.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main verkauft an die in der Anlage genannten Käufer eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 61 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 3 Nr. 163/8 und 181/10 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 19.215,00 EUR (315,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen. Die Vermessungskosten für die Bildung des Kaufgrundstücks werden von der Stadt Offenbach übernommen.
4. Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 3.000,00 EUR stehen beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.
5. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
6. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Auf der Grundlage einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Bauaufsichtsamt und der Käuferin im Jahr 1998 waren bisher 7 Stellplätze westlich des städt. Pavillons Stadthof 16 dem Grundstück Platz der Deutschen Einheit 5 zugeordnet. Aufgrund der Neugestaltung des Stadthofes und der vorgesehenen Umbaumaßnahmen am ehemaligen IHK-Gebäude sollen nun ersatzweise 5 Stellplätze nördlich des Gebäudes geschaffen werden. Hinsichtlich der vorgenannten Umbaumaßnahme wird von Amt 60 eine separate Vorlage eingebracht (städtebaulicher Vertrag).
Die Käufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Nichtöffentliche Anlage
Lageplan