Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0642Ausgegeben am 06.11.2014
Eing. Dat. 06.11.2014
Wirtschaftsplan 2015
des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/14 (Dez. II, ESO) vom 05.11.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2015, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von € 68.344.968 und Erträgen in Höhe von € 69.145.090 mit einem Jahresüberschuss von € 800.122 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmitteln) in Höhe von € 6.017.183 und Kreditaufnahme von € 13.546.537 gegenüber einer Kredittilgung von € 6.270.688, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von € 321.410, Investitionen von € 8.710.900, Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung von € 4.260.722 ausgeglichen abschließt, wird
1.3 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 8.495.000 sowie der
1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
1.5 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2015 im Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf € 13.546.537 festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2015 zur rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I 1989, 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBI. I S. 786, 800), insbesondere der §§ 15-19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet. Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Die ESO Betriebskommission hat dem Wirtschaftsplan in der Sitzung am Mittwoch den 29.10.2014 zugestimmt. Da die Sitzung erst nach dem regulären Abgabeschluss für die Vorlage stattfand wird diese Vorlage als Nachtragsvorlage *(in den Magistrat) eingereicht.
Anlage:
Wirtschaftsplan 2015
*redaktionell geändert