Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2014

 

 

TOP 19

Bebauungsplan Nr. 610
- „Strahlenbergerstraße West“ -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 313/14 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 05.11.2014, 2011-16/DS-I(A)0630

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der Bebauungsplan Nr. 610 für das Gebiet, das im Norden durch die Nordseite der Strahlenbergerstraße, im Osten durch die Amsterdamer Straße sowie im Süden und Westen durch die Gemarkungsgrenze zur Stadt Frankfurt umgrenzt wird, in der Fassung vom 24.10.2014 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 24.10.2014 beigefügt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung