Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0646Ausgegeben am 27.11.2014
Eing. Dat. 27.11.2014
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2015 (PB 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 343/14 (Dez. I, Amt 80) vom 26.11.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.
Begründung:
Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
Die im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, stimmen mit den Zahlen des Waldwirtschaftsplans 2015 überein. Lediglich der Haushaltsansatz im Ergebnishaushalt bei Produktkonto 13050100 6163000080 -Anschaffung und Instandhaltung technischer Ausstattung- ist von 3.000,00 € um 2.500,00 € auf 500,00 € zu reduzieren, da bereits 2.500,00 € für die Anschaffung von Motorsägen bei Produktkonto 13050100 0800000080 -Werkstätteneinrichtungen und –geräte-, im Investitionshaushalt veranschlagt sind.
Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2015 ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung im Rahmen der Bewirtschaftungsziele der Stadt Offenbach.
Anlagen
Waldwirtschaftsplan
Hauungsplan