Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

 

 

 

TOP 5

Land Hessen will Kommunen zu weiteren Steuererhöhungen zwingen – Kommunale Selbstverwaltung erhalten!
Antrag FDP vom 12.11.2014, 2011-16/DS-I(A)0643
Änderungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 11.12.2014,

2011-16/DS-I(A)0643/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0643/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt grundsätzlich fest, dass es dringend nötig ist, dass Bund und Land die Kommunen finanziell bedarfsgerecht ausstatten und gemäß dem Konnexitätsprinzip  die Aufwendungen für staatlich übertragene Pflichtleistungen (wie z.B. die Kosten der Unterkunft nach SGB II) übernehmen.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Vorschlag der Landesregierung  eine Solidarumlage unter den Kommunen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einzuführen.

 

3.    Aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung muss Ergebnis einer KFA-Reform für die Stadt Offenbach sein, dass bei nachweislich wirtschaftlicher Erbringung von gesetzlichen Pflichtaufgaben (wirtschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang die kostengünstige Unterstützung beispielsweise der einzelnen Leistungsempfänger bzw. Bedarfsgemeinschaften,  und nicht etwa die Durchschnittskosten pro Einwohner) die Stadt zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht weiterhin Schulden machen muss, sondern die Deckung dieses unabweisbaren Bedarfs gemäß den Vorgaben des Staatsgerichtshofs durch das Land sichergestellt werden muss. Durch die neue KFA - Systematik erhält die Stadt Offenbach zwar in der Modellrechnung 2014 höhere Zuweisungen (+ 13 Mio.), jedoch reichen diese nach dem bisherigen Entwurfsstand der KFA-Reform für die Stadt Offenbach noch nicht aus, um alleine die von übergeordneter Ebene übertragenen Netto-Pflichtausgaben für die großen Blöcke SGB II, SGB VIII, SGB XII und LWV (also sogar ohne Schulträgeraufgaben) zu decken. Dadurch wird es Kommunen wie Offenbach weiterhin erschwert, ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen zu gewährleisten.

 

4.    Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Vergangenheit beispielsweise durch mehrmalige Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer B gezeigt, dass sie auch bereit ist, schmerzhafte Entscheidungen zur Reduzierung des Defizits zu treffen. Allerdings kann es nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger Offenbachs durch im Vergleich zu anderen Kommunen exorbitant überdurchschnittliche Steuersätze dazu gezwungen werden, gesetzliche Pflichtaufgaben zu finanzieren, die Bund und Land nicht finanzieren.

 

5.    Die Bedarfsberechnung und die Mittelzuteilung des Kommunalen Finanzausgleichs müssen sich aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung statt nur an Einwohnerzahlen und Durchschnittswerten auch an sozioökonomischen Kriterien orientieren, wie einem Sozialstrukturindex, der beispielsweise die konkrete Anzahl von Leistungsempfängern berücksichtigt und so die Kommunen untereinander besser vergleichbar macht.

 

6.    Aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung haben auch die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger ein Recht, auf ein Mindestmaß an kommunalen Angeboten zurückgreifen zu können. Es kann nicht sein, dass nach mehr als zwei Jahrzehnten Haushaltskonsolidierung ein weiterer Verzicht auf Investitionen beispielsweise in die Schulbauten oder auf die wenigen verbliebenen freiwilligen Leistungen nötig ist, um gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen zu können.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach beauftragt den Magistrat, sich für die vorgenannten Ziele in der Diskussion um die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einzusetzen, sie mit der Hessischen Landesregierung zu verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung über den Fortgang der Gespräche zu berichten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0643/1

 

Herr Stv. Stirböck (FDP) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung des Punktes 2 und der Punkte 1, 3 - 6

 

2011-16/DS-I(A)0643/1 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2.         Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Vorschlag der Landesregierung  eine Solidarumlage unter den Kommunen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einzuführen.

 

2011-16/DS-I(A)0643/1 Punkte 1, 3-6

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.         Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt grundsätzlich fest, dass es dringend nötig ist, dass Bund und Land die Kommunen finanziell bedarfsgerecht ausstatten und gemäß dem Konnexitätsprinzip  die Aufwendungen für staatlich übertragene Pflichtleistungen (wie z.B. die Kosten der Unterkunft nach SGB II) übernehmen.

 

3.         Aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung muss Ergebnis einer KFA-Reform für die Stadt Offenbach sein, dass bei nachweislich wirtschaftlicher Erbringung von gesetzlichen Pflichtaufgaben (wirtschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang die kostengünstige Unterstützung beispielsweise der einzelnen Leistungsempfänger bzw. Bedarfsgemeinschaften,  und nicht etwa die Durchschnittskosten pro Einwohner) die Stadt zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht weiterhin Schulden machen muss, sondern die Deckung dieses unabweisbaren Bedarfs gemäß den Vorgaben des Staatsgerichtshofs durch das Land sichergestellt werden muss. Durch die neue KFA - Systematik erhält die Stadt Offenbach zwar in der Modellrechnung 2014 höhere Zuweisungen (+ 13 Mio.), jedoch reichen diese nach dem bisherigen Entwurfsstand der KFA-Reform für die Stadt Offenbach noch nicht aus, um alleine die von übergeordneter Ebene übertragenen Netto-Pflichtausgaben für die großen Blöcke SGB II, SGB VIII, SGB XII und LWV (also sogar ohne Schulträgeraufgaben) zu decken. Dadurch wird es Kommunen wie Offenbach weiterhin erschwert, ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen zu gewährleisten.

 

4.         Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Vergangenheit beispielsweise durch mehrmalige Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer B gezeigt, dass sie auch bereit ist, schmerzhafte Entscheidungen zur Reduzierung des Defizits zu treffen. Allerdings kann es nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger Offenbachs durch im Vergleich zu anderen Kommunen exorbitant überdurchschnittliche Steuersätze dazu gezwungen werden, gesetzliche Pflichtaufgaben zu finanzieren, die Bund und Land nicht finanzieren.

 

5.         Die Bedarfsberechnung und die Mittelzuteilung des Kommunalen Finanzausgleichs müssen sich aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung statt nur an Einwohnerzahlen und Durchschnittswerten auch an sozioökonomischen Kriterien orientieren, wie einem Sozialstrukturindex, der beispielsweise die konkrete Anzahl von Leistungsempfängern berücksichtigt und so die Kommunen untereinander besser vergleichbar macht.

 

6.         Aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung haben auch die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger ein Recht, auf ein Mindestmaß an kommunalen Angeboten zurückgreifen zu können. Es kann nicht sein, dass nach mehr als zwei Jahrzehnten Haushaltskonsolidierung ein weiterer Verzicht auf Investitionen beispielsweise in die Schulbauten oder auf die wenigen verbliebenen freiwilligen Leistungen nötig ist, um gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen zu können.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach beauftragt den Magistrat, sich für die vorgenannten Ziele in der Diskussion um die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einzusetzen, sie mit der Hessischen Landesregierung zu verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung über den Fortgang der Gespräche zu berichten.

 

2011-16/DS-I(A)0643

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0643/1  entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I (A)0643:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die  Stadtverordnetenversammlung appelliert eindringlich an die Hessische Landesregierung, das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Prinzip der Kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere das Recht auf „finanzielle Eigenverantwortung“ (Art. 28 Absatz 2 GG), zu achten und die durch aufsichtsrechtliche Erlasse des Hessischen Innenminister erfolgen Einschränkungen dieser Rechte zurückzunehmen.

 

Insbesondere die vom Hessischen Innenminister verfügten Erlasse vom 3. März 2014 (Rosenmontags-Erlass) und vom 29. Oktober 2014 (Finanzplanungserlass) greifen konkret und massiv in die grundgesetzlich garantierte finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen ein.

 

Die Landesregierung wird außerdem aufgefordert, das Grundprinzip der kommunalen Selbstverwaltung und die finanzielle Eigenverantwortung auch bei der Ausgestaltung des künftigen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) umfassend zu berücksichtigen und nicht auszuhöhlen. Das Land Hessen muss eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen im Sinne der Kommunalen Spitzenverbände sicherstellen. Trotzdem Offenbach eine etwas höhere Zuweisung erwarten darf, bleibt auch danach eine Finanzierungslücke, die nach dem Erlass vom 03.03. zu weiteren Steuererhöhungen zwingen wird. Das Land darf nicht die Erhöhung kommunaler Steuern erzwingen. Die Folge ist eine weitere, zusätzliche Belastung der Bürger und eine Schwächung des Standortes Offenbach im regionalen Wettbewerb bei Unternehmensansiedlungen sowie bei der Attraktivität für neue Einwohner (Wohnungsbau).

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung