Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014

 

 

TOP 8

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, Julie-Heraeus-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 346, 347 und 348
Antrag Magistratsvorlage Nr. 344/14 (Dez. I, Amt 80) vom 26.11.2014,
2011-16/DS-I(A)0647

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.         Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 346, 347 und 348 mit je 260 m² (gesamt 780 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.         Der Kaufpreis beträgt 140.400,00 EUR (180,00 EUR/m²).

 

3.         Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.         Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

 

5.         Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 152.000,00 EUR stehen, vorbehaltlich der Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2013, beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.         Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung