Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0684/2Ausgegeben am 17.03.2015

Eing. Dat. 17.03.2015

 

 

 

 

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Ergänzungsantrag FDP vom 17.03.2015

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die beiliegende Änderungssatzung wird durch zwei Artikel ergänzt, die Nummerierung wird angepasst:

 

Artikel II

 

§ 6 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:

 

Steuerbefreiung wird u.a. gewährt für:

 

a.    Hunde die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen gemeinnützigen Vereinen untergebracht sind, soweit diese über eine durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach erteilte Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen.

 

b.    Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einer Einrichtung gemäß Buchstabe a) erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

 

Artikel IV

 

§ 11 wird um einen Punkt 2. ergänzt:

 

[Übergangsvorschrift] Für Hunde, die neu nach §5 Abs. 3 zu besteuern wären und zum Inkrafttreten bei der Stadt Offenbach angemeldet sind, gilt der Steuersatz nach § 5 Abs. 1.

 

Nachrichtlich: Artikel II (alt) wird zu Artikel III, Artikel III (alt) wird zu Artikel V.

 

 

Begründung:

 

Unbeschadet der grundsätzlichen Ablehnung des Magistratsantrags durch den Antragssteller nimmt Artikel II Vorschlag des Tierschutzvereins auf; Artikel IV soll verhindern, dass ‚Listenhunde‘ an das Tierheim abgegeben werden.