Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2015

 

 

TOP 15

Fluglärmschutz: Kein Zwang zum Wachstum schaffen - Alternativen zum Bau von Terminal 3 am Frankfurter Flughafen nutzen!

Dringlichkeitsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FW, DIE LINKE. und Piraten vom 18.03.2015, 2011-16/DS-I(A)0688

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

a)    Der Magistrat wird beauftragt, sich bei FRAPORT, wie auch in allen geeigneten Gremien, dafür einzusetzen, dass der Bau eines dritten Terminals am Frankfurter Flughafen nicht, wie von FRAPORT vorgesehen, realisiert wird.

 

b)    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob sich eine lärmentlastende Wirkung für Offenbach ergibt, wenn die Centerbahn grundsätzlich nicht mehr für Landungen zu Verfügung stünde und ausschließlich zu Rangierzwecken genutzt würde.

 

c)    Der Magistrat wird aufgefordert, weiterhin uneingeschränkt die Umsetzung der zehn Forderungen der Stadt Offenbach zu vertreten und einzufordern, wie sie mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2011-16/DS-I(A)0433 vom 12.09.2013 aufgestellt wurden:

 

1.    Deutliche Reduzierung der Fluglärmbelastung in Offenbach durch eine Lärmobergrenze und die Deckelung der Anzahl von Flugbewegungen

 

2.    Erstellung einer Luftverkehrsprognose unter Berücksichtigung der aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Entwicklungen

 

3.    Rücknahme der großflächigen Siedlungsbeschränkung in Offenbach

 

4.    Nachtflugverbot in der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr

 

5.    Schrittweise Reduzierung der Rückenwindkomponente

 

6.    Dauerhafter finanzieller Ausgleich für alle lärmbelasteten Kommunen

 

7.    Erhöhung des Anflugwinkels auf 3,5 Grad

 

8.    Landeschwellen auf der Süd-Bahn um 1.500 m bahn-einwärts versetzen

 

9.    Regelmäßige Nutzung des segmentierten Anflugverfahrens

 

10. Vorgeschaltete, ergebnisoffene Bürgerbeteiligung

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung