Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0073Ausgegeben am 22.09.2015

Eing. Dat. 17.09.2015

 

 

Fluglärmschutz: Kein Zwang zum Wachstum schaffen - Alternativen zum Bau von Terminal 3 am Frankfurter Flughafen nutzen!

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015,

2011-16/DS-I(A)0688

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2015 – 284 (Dez. II, Amt 33) vom 16.09.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

 

Beschlusslage: 2011-16/DS-I(A)0688

 

a)    Der Magistrat wird beauftragt, sich bei FRAPORT, wie auch in allen geeigneten Gremien, dafür einzusetzen, dass der Bau eines dritten Terminals am Frankfurter Flughafen nicht, wie von FRAPORT vorgesehen, realisiert wird.

 

b)    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob sich eine lärmentlastende Wirkung für Offenbach ergibt, wenn die Centerbahn grundsätzlich nicht mehr für Landungen zu Verfügung stünde und ausschließlich zu Rangierzwecken genutzt würde.

 

c)    Der Magistrat wird aufgefordert, weiterhin uneingeschränkt die Umsetzung der zehn Forderungen der Stadt Offenbach zu vertreten und einzufordern, wie sie mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2011-16/DS-I(A)0433 vom 12.09.2013 aufgestellt wurden:

 

… .

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 08.04.2015 ersuchte der in Offenbach für Fluglärm zuständige Dezernent BM Schneider den Vorstandsvorsitzenden der Fraport Dr. Stefan Schulte, entsprechend der Beschlusslage, den Bau des Terminal 3 nochmals zu überdenken (siehe Anlage).

 

Zu b)

Eingangs ist festzuhalten, dass eine dauerhaft geänderte Nutzung der Centerbahn bzw. eine teilweise oder vollständige Schließung dieser Bahn für Landungen ein Änderungs-verfahren zum Planfeststellungsbeschluss bedingen würde. Dieser Antrag kann durch die Fraport AG gestellt oder durch die Luftverkehrsbehörde veranlasst werden. Die Luftverkehrsbehörde benötigt dafür einen plausiblen Anlass. Seitens des Magistrats wird der Erfolg eines von Seiten der Stadt Offenbach am Main anzustoßenden Änderungsanliegens derzeit als sehr gering bzw. nicht realistisch eingestuft.

Ob ein Landeverbot auf der Centerbahn Auswirkungen auf die Lärmsituation Offenbachs hätte, lässt sich nur rechnerisch durch ein auf Fluglärmberechnungen spezialisiertes Fachplanungsbüro ermitteln. Sollten Berechnungen beauftragt werden, wäre zu konkretisieren, ggf. mit der Deutschen Flugsicherung, über welche Flugrouten bzw. Landebahnen bei Westbetrieb alternativ die Landungen flugtechnisch erfolgen könnten. Gleichzeitig müsste der Flugzeugmix für die einzelnen Bahnen ermittelt werden, da dieser, neben der Anzahl an Flugbewegungen, die Lärmpegel mit beeinflusst.

 

Wie dem Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten des HMWELV zu entnehmen ist (siehe Anlage), erfolgen bei Westbetrieb im Monat durchschnittlich ca. 10,5 % aller Landungen über die Centerbahn. Diese müssten bei Schließung der Centerbahn auf die Süd- und Nordwest-Landebahn verlagert werden. Dabei ist davon auszugehen, dass der deutlich größere Anteil auf die Südbahn verlagert werden müsste, da auf der Nordwest-Landebahn große Fluzeuge (wie z. B. 747, A 380) nicht landen dürfen. Da eine Verlagerung der Anflüge auf die Süd- und Nordwest-Landebahn unmittelbare Auswirkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner unter diese Anflugrouten hätte, müssten diese Verlagerung bei einer Lärmberechnung mitberücksichtigt werden. Da alle Anfluggrundlinien über Offenbach am Main verlaufen, ist eine Lärmentlastung unter der Centerbahn mit stärkeren Lärmbelastungen auf den beiden anderen Anfluggrundlinien verbunden.

 

Ohne genauere Berechnungen kann zudem gesagt werden, dass der hörbare Einzelpegel eines vorbeifliegenden Flugzeugs unterhalb der Anfluglinie der Centerbahn wohl um ca. ein bis zwei dB(A) geringer sein wird, wenn Flugzeuge alternativ auf der Süd- oder Nordwest-Landebahn landen. Keine Reduzierung dürfte die Schließung der Centerbahn für Landungen beim nicht hörbaren Dauerschallpegel bewirken. Mit dem Dauerschallpegel werden aber Siedlungsbeschränkungsbereiche und die Lärmschutzbereiche, die baulichen und planerischen Restriktionen regeln, festgelegt.

 

In der Kommission zur Abwehr des Fluglärms (FLK) hat Bürgermeister Peter Schneider bereits 2014 beantragt, dass das von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagene „Swing over Verfahren“ (der Pilot wechselt im Anflug von der südlichen Piste zur Centerbahn oder umgekehrt) erst westlich von Offenbach zur Anwendung kommen dürfe. Zwar können dadurch weiterhin Anflüge auf die Centerbahn erfolgen, aber der „Spurwechsel“ (Swing over) von der Piste 25L auf 25 C oder 25C auf 25L findet nicht mehr über Offenbach statt. Die FLK ist diesem Antrag gefolgt.

 

In der Sitzung der FLK am 22.07.2015 wurde nun berichtet, dass der Probebetrieb von Swing Over bei Betriebsrichtung 25 nun abgeschlossen sei. Dabei konnte insbesondere weitestgehend (> 99 %) sichergestellt werden, dass der Swing Over erst nach dem Stadtgebiet von Offenbach beginnt. Auch die getroffenen Annahmen der Lärmabschätz-ung wurden durch den Probebetrieb bestätigt. Die Mitglieder der Fluglärmkommission stimmten vor diesem Hintergrund einer Überführung von Swing Over bei Betriebs-richtung 25 in den Regelbetrieb zu. Das bedeutet, dass auf Beschluss der FLK künftig auf den geräuschstarken Wechsel zwischen den beiden Pisten über Offenbach verzichtet wird.

Anlagen:   Schreiben vom 08.04.2015 an den Vorstandsvorsitzenden der Fraport Dr. Stefan Schulte

                   Auszug Kurzbericht der Fluglärmschutzbeauftragte des HMWEVL, 231. Sitzung der FLK