Satzung

 

zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main

 

 

 

Aufgrund der §§ 5, 7, 27, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.März 2015 (GVBl. I S. 158), berichtigt am 22.04.2015 (GVBl. I S. 188), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am                                folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.06.2011 beschlossen:

 

 

 

 

 

                                                                       Artikel 1

 

 

Dem § 3 wird als Absatz 5 angefügt:

 

 

„(5) Patientenfürsprecher/-innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung

nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 220,-- €."

 

 

                                                                       Artikel 2

 

Inkrafttreten:

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Offenbach a. M., den

Dezernat I

 

 

 

 

 

H. Schneider

Oberbürgermeister