Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

TOP 21

Grundstückserwerb Strahlenbergerstraße 45, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-335 (Dez. I, Ämter 60 und 80) vom 04.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0788

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin noch zu vermessende Teilflächen von ca. 1.231 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 113/3 und 113/4 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 315.000 EUR (rd. 256 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung, Übergabe sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 70.000 EUR, die im Zusammenhang mit der erforderlichen Versetzung eines Sicherheitszaunes entstehen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 415.000 EUR stehen beim Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301 zur Verfügung.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung