Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

TOP 23

Bebauungsplan Nr. 503A
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 503-
für das Gebiet, das umgrenzt wird von Marienstraße, Hohe Straße, Liebigstraße und Darmstädter Straße
4. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
5. Beschluss über den Plan als Satzung
6. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-337 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 04.11.2015, 2011-16/DS-I(A)0790

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 1 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der Bebauungsplan Nr. 503A für das Gebiet, das umgrenzt wird von Marienstraße, Hohe Straße, Liebigstraße und Darmstädter Straße, in der Fassung vom 23.10.2015 (Anlage 2) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 4) in der Fassung vom 23.10.2015 beigefügt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung