Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015
TOP 35
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-355 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0804
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Anträgen zur Aufnahme der Projekte
– Sanierung des Spielplatzes in der Johannes-Morhart-Straße und
– Sanierung des Waldschwimmbades
in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird zugestimmt.
2. Die Mittelbereitstellung für die Sanierung
2.1. des Spielplatzes in der Johannes-Morhart-Straße erfolgt über das Produktkonto 13010100.0952007860, Spielplatz Johannes-Morhart-Str.-Sanierung; Investitionsnummer 1301010900601211.
Die notwendige Einstellung der Haushaltsmittel 2016 ff. in Höhe von derzeit geschätzt 1,5 – 1,9 Mio € ist über die Änderungsliste zum Haushalt 2016 bzw.der Haushalte der Folgejahre im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten. Die Darstellung der Finanzierung erfolgt im Rahmen des entsprechenden Projektbeschlusses.
2.2. des Waldschwimmbades erfolgt über das von der mittelverwaltenden Stelle, Amt 49.2 –Sportmanagement, noch zu benennende Produktkonto mit einer noch festzulegenden Investitionsnummer. Die notwendige Einstellung der Haushaltsmittel 2016 ff. in Höhe von derzeit geschätzt 1,3 – 1,5 Mio € ist über die Änderungsliste zum Haushalt 2016 bzw.der Haushalte der Folgejahre im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten. Die Darstellung der Finanzierung erfolgt im Rahmen des entsprechenden Projektbeschlusses durch die mittelverwaltende Stelle.
3. Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von 90 % erwartet.
4. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
5. Der Magistrat wird beauftragt, im Falle der Programmaufnahme des Projekts „Sanierung des Waldschwimmbades“ einen Kooperationsvertrag mit dem Ersten Offenbacher Schwimm-Club von 1896 e.V. (EOSC) auszuarbeiten, um Aufgabenteilung, Verantwortlichkeiten und finanzielle Abwicklung des Sanierungsvorhabens zwischen Stadt und Verein zu regeln.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung