Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0079Ausgegeben am 14.01.2016

Eing. Dat. 10.12.2015

 

 

 

Spielmöglichkeiten schaffen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011, DS I (A)0076
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2015 - 413 vom 09.12.2015


Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.  außerhalb der Unterrichtszeiten die Öffnung aller als Spielflächen geeigneten Schulhöfe herbeizuführen;

2.  zu prüfen und zu berichten, wie Haus- und Grundstückseigentümerinnen und
–eigentümer dabei unterstützt werden können, geeignete Innenhöfe und Brachflächen als Spielflächen nutzbar zu machen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1:

 

Außerhalb der Unterrichtszeiten soll die Öffnung aller als Spielflächen geeigneten Schulhöfe herbeigeführt werden.

 

Nach dem ersten Bericht (DS2011-16/DS-II(A)0023 vom 20.04.2012) wird nun dargestellt, wie die erweiterte Schulhoföffnung umgesetzt werden kann.

Die Öffnung der Schulhöfe soll sich an dem Bedarf orientieren, der in dem aktualisierten Spielplatzrahmenplan der Stadt als Defizit im Versorgungsgrad erkennbar wird. Durch die Ausrichtung an diesem Rahmenplan orientiert sich die Stadt an den Interessen der Kinder (erreichbarer Freizeitraum innerhalb des Einzugsradius der Kinder der jeweiligen Altersklasse) und der Anwohner (Ruhebedürfnis). Diese Orientierung ist auch das Ergebnis der Abwägung der beiden Interessen, weil ausschließlich die Schulhöfe berücksichtigt werden, die wertvollen Freizeitraum in unterversorgten Stadtgebieten repräsentieren. Der Einzugsradius entspricht der empfohlenen maximalen Distanz vom Wohnort zum Spielort gemäß der geltenden DIN-Norm 18034 für Spielplätze und Freiräume zum Spielen. Die Grundlagenermittlung erfolgte in Kooperation mit der zuständigen Mitarbeiterin des Fachamtes.

 

Bedarfsermittlung auf der Basis des aktualisierten Spielplatzrahmenplans:

 

 

Alter
Einzugsradius

Feststellung zum Bedarf

A

0 – 6 J.
(Radius 200m)

Ein flächendeckendes Netz mit geeigneten Spielplätzen ist nicht vorhanden. Es besteht ein Defizit für die Altersklasse, das durch die Bereitstellung von Schulhöfen nicht gemildert werden kann, weil die Schulhöfe für diese Altersklasse nicht geeignet sind.

B

6 – 12 J.
(Radius 400m)

Ein flächendeckendes Netz kleiner und hoch frequentierter Spielflächen, bezogen auf die dichte Bebauung und der hohen Einwohnerzahl, ist vorhanden. Allerdings fehlen Alternativen, die geeignet sind den erwarteten Einwohnerzuwachs abzudecken. Die statistischen Bezirke in denen kleine Versorgungslücken bestehen, werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.

C

Ab 12 J.
(Radius 1000m)

Es besteht eine gute Abdeckung, aber es gibt wenig konkrete Spielmöglichkeiten. Die Schulhöfe sind keine Alternativen, da z. B. Fußballspielen nur mit Einschränkungen möglich ist.

Tabelle Bedarfsermittlung

 

Bewertung:

Die quantitative Ausstattung mit Spielplätzen für die 0 – 6 Jährigen wurde als nicht ausreichend bewertet. Die vorhandenen Schulhöfe bieten aber nicht die notwendige Ausstattung für diese Altersklasse an. Sie wenden sich an die Altersklassen der 6 – 12-Jährigen und älteren Kinder und Jugendlichen. Sie können also nicht zur Kompensation der Unterversorgung herangezogen werden.

 

Für die 6-12- jährigen Kinder gibt es einige Versorgungslücken bei den Spielflächen. Dies wird im Spielplatzrahmenplan auf der Grundlage statistischer Bezirke dargestellt. Innerhalb der statistischen Bezirke gibt es also von dem Einzugsradius „Wohnung – Spielmöglichkeit“ nicht abgedeckte Gebiete. Dabei handelt es sich konkret um folgende statistische Bezirke, die eine Versorgungslücke aufweisen:

 

 

Statistische Bezirke

B

12

B

13-15

B

21

B

23 - 26

Tabelle statistische Bezirke mit Versorgungslücken

 

Es besteht die Möglichkeit, die erkannten Versorgungslücken zu schließen, indem die Schulhöfe außerhalb der regulären Schulzeiten für diese Altersklasse geöffnet werden, die diesen statistischen Bezirken zugeordnet sind. Diese Schulhoföffnung wird zunächst probeweise bis zum 31.12.2016 betrieben. Nach diesem Probelauf wird eine abschließende Stellungnahme vorgelegt und eine Beschlussempfehlung zu der erweiterten Schulhoföffnung ausgesprochen. Es handelt sich hierbei um folgende Schulen:

 

 

Statistische Bezirke

Zugeordnete Schulen

B

12

Wilhelmschule

B

13 – 15

Goetheschule,
Hafenschule,
Schillerschule

B

21

Beethovenschule, Leibnizschule (Parkstraße)

B

23 - 26

Albert-Schweitzer-Schule, Grundschule Buchhügel, Humboldtschule, Mathildenschule

Tabelle statistische Bezirke und Schulen

 

Die Freigabe der in der Tabelle genannten Schulhöfe erfolgt nach Ende des regulären Schulbetriebs und an Wochenenden auf der Grundlage der Offenbacher Gefahrenabwehrverordnung, die in §9 die Benutzung der Kinderspielplätze und Bolzplätze regelt. Als Ende des regulären Schulbetriebs wird momentan 17.00 Uhr angenommen. Die Spielfläche an der Schillerschule ist bereits als Spielfläche geöffnet und wird während des Schulbetriebs von den Grundschulkindern der Hafenschule im Interimsgebäude genutzt.

Zusätzlich zu dieser Vorschrift gelten auf den Schulhöfen folgende Ge- bzw. Verbote, auf die durch neue Schilder hingewiesen wird, welche von der GBM aufzustellen sind:

Spielfläche für Kinder unter 14 Jahren
Öffnungszeiten:
April bis September
Montag bis Freitag:       bis 20.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 11.00 bis 18.00 Uhr
Oktober bis März
Montag bis Freitag:       bis 19.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 11.00 bis 16.00 Uhr
Laute Wiedergabe von Musik ist verboten
Ballspielen ist nur mit Softbällen gestattet
Eltern haften für ihre Kinder

Diese Regelung wird Bürgermeister Peter Schneider mit den Schulleitungen besprechen und in Abstimmung mit allen beteiligten Ämtern und Institutionen zum frühest möglichen Zeitpunkt in Kraft setzen. Ebenso für die Schulhöfe, die bisher im Rahmen der Ferienfreigabe geöffnet wurden. Dies sind die Schulhöfe folgender Schulen:

 

Beethovenschule

Geschwister-Scholl-Schule

Lauterbornschule

Ludwig-Dern-Schule

Mathildenschule

Rudolf-Koch-Schule

Schule Bieber

Uhlandschule

Wilhelmschule

 

Tabelle Schulen mit bestehender Ferienfreigabe

 

An diesen Schulen ist die Beschilderung durch die GBM ebenfalls anzupassen.

Die GBM weist in geeigneter Weise auf die notwendige Sperrung von Schulhöfen hin, wenn die Schulhoföffnung z. B. in Folge von Bauarbeiten temporär ausgesetzt werden muss.

 

Zu 2:

 

Siehe hierzu den Bericht 2011-16/DS-II(A)0022 vom 20.04.2012.